Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
#76
Was durftest Du???
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#77
Monat für Monat nächtens um die Frau kümmern, dass sie sicher zu Bett kommt.
Zitieren
#78
Warum???
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#79
Will ich nicht weiter ausführen- s. pn

Allen ein schönes Wochenende!
Zitieren
#80
Sorry, wollte nicht aufdringlich sein.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#81
Kein Thema, habe ich auch so nicht wahrgenommen. Smile
Zitieren
#82
lass hören knecht....was treibt deine exalte....????? so was hatte ich auch schon...einfach undiszipliniert - dieses weiberpack....

bb
netlover
Zitieren
#83
So! Termin mit Verfahrensbeistand steht.
Ist es normal, dass ich in die Kanzlei muss und meine Exfrau zu Hause besucht wird? Wird mit unserem Kind einzeln gesprochen?
Zudem soll ich soll keine Unterlagen mitbringen, sie will einfach nur mit mir reden.

Jetzt bin ich gespannt was da raus kommen soll? Sollte ich irgendetwas beachten ausser autenthisch und freundlich zu sein?

Gruß und Dank
Knecht
Zitieren
#84
Lass dich nicht zu etwas überreden, was du nicht willst.

Mir hilft es immer, sich auf einem kleinen Zettel eine Checkliste zu schreiben, was ich besprochen und vereinbart haben will.

Neulich wollte mich ein Familienrichter während der Gerichstverhandlung dazu überreden, freiwillig auf das gemeinsame Sorgerecht für meinen Sohn zu verzichten - ich bin mit seiner Mutter immer noch verheiratet! Als das nicht geklappt hat, hat er versucht mich mit dem Protokoll zu bescheissen. Hat auch nicht geklappt.

Ich nehme an, die Beiständin vom Jugendamt wird dir etwas näherbringen wollen. Deshalb "nur" ein Gespräch, und deshalb keine Akten.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#85
Der Beistand ist ein Anwalt.
Danke für den Tipp! Ich werde mir signifikante Punkte notieren und werde auch während der Unterredung mir meine Notizen machen.
Über den Verlauf wird berichtet. Aber zuvor freue ich mich erstmal auf die Gerichtsverhandlung zum Thema Trennungsunterhalt.
Zitieren
#86
Hola,

der Beistand ist quasi der Anwalt Deines minderjaehrigen Kindes. Der sollte eigentlich EXKLUSIV die Interessen des Kindes vertreten. Du solltest den oder die nicht als Feind sondern im Gegenteil als Verbuendete betrachten, bzw. mit der Einstellung in das Gespraech gehen. Hack nicht zu sehr auf der Mutter rum und ganz wichtig, lass alles weg (soweit wie moeglich) was Deine Beziehung zu Deiner Ex und eure Probleme betrifft. Es geht dem ums Kind und nicht was zwischen zwei Erwachsenen vorgefallen ist, bzw. noch vorfaellt. Euer Rosenkrieg interessiert den nicht. Schilder sachlich die Sorgen die Du Dir machst wegen ihres psychischen Zustandes. Weise auf die ev. Alkoholprobleme hin aber uebertreib nicht. Lade den Beistand zu Dir nach Hause ein, dass der zuerst das Zuhause des Kindes besucht, ist normal und verstaendlich.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#87
Mein Versuch ist es jedenfalls sehr sachlich auszudrücken, die Mutter erhält ihre Wertschätzung aber und da stimme ich Dir zu 100% zu, werde ich sehr wohl vorsichtig meine Sorgen um unser Kind aber auch um die Mutter mitteilen. Ich werde noch darüber zu erzählen wissen wie ich mir die Zukunft mit unserem Kind vorstelle und welche Schritte dazu bisher - gerade in beruflicher Hinsicht als auch im sozialen Umfeld getätigt wurden, damit auch bei mir eine flächendeckende Versorgung gewährleistet wäre. Natürlich biete ich weiterhin auch meine Gesprächsbereitschaft, gerne auch unter Bezugnahme eines Mediator an.
Ich hoffe, ich bin an diesem Tag gut aufgestellt.
Zitieren
#88
Gründe Deiner Besorgnisse sollten ausschließlich (Aus-)wirkungen auf die das aktuelle und zukünfte Wohl Deines Kindes sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#89
nochmals: melde dich krank und lasse den verfahrenspfleger zu dir nach hause kommen! unsere verfahrenspflegerin war freiberuflich tätig und fuhr im dreieck oberding (papa) und nach münchen zur mutter. der verfahrenspfleger ist angehalten, sich ein bild von beiden umgebungen zu machen! lass dir ein protokoll geben in jedem falle nach dem gespräch! das habe ich damals über das gericht bekommen bzw. nett mit der dame gesprochen....

wie die vorredner schon sagten...er ist der anwalt des kindes - nicht von euch beiden und schon garnicht für irgendwelche streitereien zuständig...

bb
netlover
Zitieren
#90
Also hier wurde mir gesagt es ist Standard das der zu mir nach hause kommt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#91
@ Knecht

Noch ein Hinweis, was Trennungsunterhalt und eventuell noch geforderter nachehelicher Unterhalt betrifft:

Auf anraten meines Rechtsbeistands haben wir das Thema Alkoholmissbrauch/-abhängigkeit mit keinem Wort erwähnt. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Und wenn sie während der Ehe an dieser Krankheit erkrankt ist, dann ist der Ehemann dabei bei der nachehelichen Solidarität - am liebsten mit lebenslangem Unterhalt...
Schliesslich muss es ja einen Grund (Ex-Mann) geben, warum das Opfer (Ex-Frau) während der Ehe mit der Sauferei begonnen hat. Ratzfatz schwebt dann irgendein Vorwurf im Raum. Wer weiß, vielleicht hast Du deine Exe mit perversen Sexualpraktiken gequält und sie musste sich mit Alkohol betäuben?

Alkoholiker sind glücklicherweise so gestrickt, dass sie ihre Abhängigkeit freiwillig nie und nimmer zugeben - vor der Therapie, danach schon. Deshalb würde ich als potentiell Unterhaltspflichtiger das Thema Alkohol meiden, Exe wird von sich aus nicht damit kommen und lebenslangen Unetrhalt verlangen wollen - sie wird sich in diesem Falle eine andere Begründung einfallen lassen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#92
@DerArsch
Ich war mit meinem Kind 2 mal im Büro der Verfahrenspflegerin; zu Beginn des ABR-Verfahrens während meiner Umgangszeit und vor dem EA-Verfahren, nachdem das Kind nach den Osterferien nicht mehr zur Mutter zurück wollte. Sie hat aber nur mit ihm allein geredet, auch jeweils nur kurz.

Dazwischen hatte ich ´nen Telefonat mit ihr, in dem ich insistierte, sie möge sich um eine Verfahrensbeschleunigung bemühen, da die sie seine Anwältin sei und die Verfahrensdauer zunehmend zu einer Belastung für mein Kind würde - fand sie wohl nicht so gut.

Wie ich später erfuhr, sollte ein weiterer Termin in der Wohnung der Mutter stattfinden - fand aber nicht, da das Kind sich weigerte in den Sommerferien dort hin zufahren und folglich bei mir war. Hier fand kein Gespräch statt.

Im Termin konnte sie es dann nicht lassen aufzuzählen, was ihrer Meinung nach alles gegen mich zählen würde... inbesondere würde sie mir nicht glauben, dass ich das mir Mögliche getan hätte, um dem Kind Loyalitätskonflikte zu ersparen: Ich habe ihr da geraten, zum Glauben doch lieber in die Kirche zu gehen...

Im Endeffekt hat sie dann doch argumentiert, dass das Kind bei mir bleiben solle.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#93
Tja, zu früh gefreut! Unter der gesetzlichen Vorschrift KJHG§17 soll ein gemeinsames Elterngespräch stattfinden

Sie wird definitiv nicht kommen! Dafür kenn ich sie zu gut. Ich werde dennoch meine Bereitschaft erklären und den Termin wahrnehmen.
Zitieren
#94
(21-08-2013, 15:38)Knecht schrieb: Tja, zu früh gefreut! Unter der gesetzlichen Vorschrift KJHG§17 soll ein gemeinsames Elterngespräch stattfinden

Sie wird definitiv nicht kommen! Dafür kenn ich sie zu gut. Ich werde dennoch meine Bereitschaft erklären und den Termin wahrnehmen.

Gut so.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#95
Das solltest du auch schon deshalb, damit man dir nicht die Verfahrenskosten aufdrückt.
Zitieren
#96
Ich gehe dahin, ob es Geld kostet oder nicht. Hier geht es ums Kind. Mal sehen wie es ausgeht, der Vorgänger- auch männlich stand kurz vor der Rente und hatte nur noch seine fürchterliche Blocksätze zum einsatz gebracht. Idiot! Zuerst ihr eine soziale Unreife auszulegen damit er im Gegenzug aus reiner Faulheit diesen Scheiß verzapft mit bla bla alle 14 Tage, das Kind muss zur Ruhe kommen, bla bla bla.
arghhh, da kann ich mich glatt wieder in Rage schreiben.

Lieben Dank für die Hinweise- wieder sehr wertvoll für mich!

Knecht
Zitieren
#97
knecht: geh hin - auch allein
macht dir das jugendamt zum freund - lass sie gehen, mit kind, wenn sie will...wie ich schon oben geschrieben habe...das würde im fall einer EA auf ABR etc. als erziehungsungeeignet und bindungsintolerant ausgelegt!

ABER: wie gesagt - du mußt beweisen und darlegen, daß du dich OHNE fremdbetreuung (max 10 - 15 %) um euer kind mit wohnung kümmern kannst!

ansonsten ists ein ko-faktor!

bb
netlover
Zitieren
#98
Ohne Fremdbetreuung- kein Problem! Ich kann 1x die Woche flexibel Home- Office planen, kann jederzeit eher nach Hause und eben wenn unser Kind schläft weiter arbeiten. Das soziale Umfeld würde zur Not dennoch stehen. Opa und Oma sind in den Startlöchern.
Nur das mit dem Krankgeschreibe schließe ich aus!
Ich bin seit Jahren nicht mehr krank zu Hause gewesen, auch wenn die KM unserem Kind erklärte, ich sei Hypochonder Wink.

Ab heute darf ich vier Wochen wieder ohne jeglichen Kontakt zu unserem Kind warten bis es wieder kommt. Wie schlimm ist da eine dauerhafte Trennung von seinem Liebsten?
Ich nutze die Zeit für die anstehenden Verhandlungen und meine Sportarten.
Schönen Abend Smile
Zitieren
#99
Und kaum denkt man, man hat seine Ruhe kommt der nächste Hammer.
Hintergrund war, dass mein lieber Arbeitgeber das Geld mit drei Tage Verspätung überwiesen hat und ich stets jedoch zum 29. die Überweisungen bisher veranlasst hatte. Jetzt war es im August jedoch so, dass mein Konto nicht gedeckt war und es daher auch zu keiner Überweisung des Kindsunterhalt gekommen ist. Ich habe jedoch sofort zum 01.08. veranlasst, dass sie wenigstens einen Überweisungschein persönlich überreicht bekommen hat. Sie musste nur die Kontonummer draufschreiben und einwerfen. Damit wäre die Sache innerhalb von zwei Werktagen gelaufen.
Dumm nur , dass meine Ex es eben nicht geschafft hat die Kontonummer eben mitanzugeben und daher es auch zu keinen Transfer gekommen ist. Am 12.08. habe ich leider erst nach Rückkehr aus meinem Urlaub festgestellt, dass noch immer die Summe nicht rausging.
Innerhalb von 1 Tag wurde schnnelstens das Geld überwiesen.

Das hat jetzt der gegenerische Anwalt dazu genutzt, mir Vorsätzlichkeit unterzuschieben weil ja bekanntgegeben wurde, dass das Umgangsrecht nicht mehr existent sei.
In diesem Schreiben was ja auch an den Verfahrensbeistand als auch an das Jugendamt geht beschuldigte mich der RA auch noch, dass ich damit psychischen und marteriellen Druck auf seine Mandantin ausüben möchte und er sowas nur von multiplen Persönlichkeiten her kennt.

Ich bin schon wieder sprachlos.
Mein Anwalt meinte, dass das uns sehr wohl in die Karten spiele, ich bin eher sehr beunruhigt. Dass ist doch Rufmord????

Zudem solle ich jetzt Klartext bei den beiden Personen (Verfahrensbeistand und Jugendamt) reden und auf die Kommunikationsblockade usw. deutlich hinweisen.

Was sagt Ihr dazu?
Zitieren
Offensichtlich hat der gegnerische Anwalt sonst nichts, weshalb er es wohl so versuchen muß. (Gewollter) Nebeneffekt: Du fühlst Dich provoziert. Nun tu ihm den Gefallen halt nicht, darauf einzugehen. Dein Anwalt sieht das mMn richtig.

Und alles was Störungen des Umgangs angeht, solltest Du auch mMn gegenüber JA und Beistand thematisieren - nachdrücklich besorgt um die Sicherheit der Kind-Vater-Bindung und den daraus erwachsenden Gefahren für das Kindeswohl...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste