04-08-2013, 21:33
Hallo liebe Forengemeinde,
Evtl. könnt Ihr mir eine Info geben, wieviel Unterhalt ich meinem nun 18 Jahre gewordenen Sohn zahlen muß und ob das Jugendamt meine Einkünfte weiterhin hinterfragen darf?
Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet und sucht nun nach einer Lehrstelle. Meine Ex ist mit einem anderen Mann verheiratet (war aber nie mit mir verheiratet gewesen) sie führt ab und an Gelegenheitsjobs aus. Wieviel Einkünfte sie hat weiß ich nicht. Ich habe bisher 370,-€ gezahlt und habe 2,1tsd. netto. Hatte gelesen, dass ab Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt haften. Ich habe die Zahlungen mit dem letzten Monat eingestellt und das meinem Sohn auch schriftlich mitgeteilt. Nun ist er zum JA gegangen und diese fordern meine Einkommensnachweise - dürfen die das? Muß ich diesen Nachweis für eine Neuberechnung erbringen? Verstehe ich nicht... Ich hatte angenommen dass mein Sohn mir jetzt ersteinmal nachweisen muß, dass er bedürftig ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger
Evtl. könnt Ihr mir eine Info geben, wieviel Unterhalt ich meinem nun 18 Jahre gewordenen Sohn zahlen muß und ob das Jugendamt meine Einkünfte weiterhin hinterfragen darf?
Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet und sucht nun nach einer Lehrstelle. Meine Ex ist mit einem anderen Mann verheiratet (war aber nie mit mir verheiratet gewesen) sie führt ab und an Gelegenheitsjobs aus. Wieviel Einkünfte sie hat weiß ich nicht. Ich habe bisher 370,-€ gezahlt und habe 2,1tsd. netto. Hatte gelesen, dass ab Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt haften. Ich habe die Zahlungen mit dem letzten Monat eingestellt und das meinem Sohn auch schriftlich mitgeteilt. Nun ist er zum JA gegangen und diese fordern meine Einkommensnachweise - dürfen die das? Muß ich diesen Nachweis für eine Neuberechnung erbringen? Verstehe ich nicht... Ich hatte angenommen dass mein Sohn mir jetzt ersteinmal nachweisen muß, dass er bedürftig ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger