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Nachehelichen Unterhalt? trotz volltagsstelle ?
#4
Der nachehrliche Unterhalt ist kein Schicksal. Offenbar war es keine lange Ehe, sie ist keinesfalls bedürftig, sie arbeitet Vollzeit (?). Kinderbetreuung wird von beiden getragen. Wichtig wird die Frage sein, ob sie ehebedingte Nachteile nachweisen kann. Wieso genau fordert sie Unterhalt? Eine blosse Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse ist kein Grund für Unterhalt. Ein Anwalt, der so pauschal von Ehegattenunterhalt redet, dürfte dir keine grosse Hilfe sein.
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RE: Nachehelichen Unterhalt? trotz volltagsstelle ? - von p__ - 28-08-2013, 23:11

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