29-08-2013, 10:42
Diese Lebensstandardgarantie mit dem einhergehenden grenzenlosen Aufstockungsunterhalt ist leider für lange Ehen jüngst wieder eingeführt worden, aber neun Jahre sind keine lange Ehe. Im Vordergrund stehen bei dieser Ehedauer die ehebedingten Nachteil, dort liegt das Drehmoment für Ehegattenunterhalt. Auch dann wäre es wenigstens zu befristen und höchstens für eine sehr begrenzte Übergangszeit zu zahlen. Da bereits Trennungsunterhalt bezahlt wird, würde ich auf jeden Fall auf kompletten Wegfall plädieren und keine Kompromisse anbieten. Insbesondere dann wenn auch noch Zugewinnausgleichszahlungen fliessen Soll sie doch erst mal ehebedingte Nachteile nachweisen.
Ist denn der Steuerklassenwechsel überhaupt schon eingerechnet?
Ist denn der Steuerklassenwechsel überhaupt schon eingerechnet?