Der Unterhalt leitet sich vom "sächlichen Existenzminimum" ab. Das liegt zur Zeit bei 4272€
Der Steuerfreibetrag liegt bei 7008€.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibe...schland%29
Jetzt stellt sich die Frage inwieweit das sächliche Existenzminimum angehoben wird, denn...
- davon hängt auch der ALG2 Satz ab und wenn der Anwaltsverein im Reichstag Berlin anfängt zu ändern stellt sich immer die Frage: wie sind die Mehrkosten für den Bundeshaushalt? (die Mehrkosten für die anderen Beteiligten sind erst mal egal, solange sie keine wirkungsvolle Lobby haben)
- die Gemeinden/Städte sind erst mal ganz dick betroffen, denn die kriegen die Erhöhung zuerst zu spüren, also werden die ganz laut anfangen zu schreien.
- Wenn die Rechenkünstler bei den Städten/Gemeinden gut sind, werden sie wissen, dass es bereits jetzt viele Mangelfälle gibt, also die Erhöhung nicht von den Vätern kommt, sondern als ALG2 rüberwächst. Dann wird das Geschrei noch lauter.
- Der Kinderfreibetrag (die 7008€) setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Es ist also gut möglich, dass das sächliche Existenzminimum geringfügig angepasst/erhöht wird, die anderen Komponenten aber deutlich erhöht werden.
Solange der ALG2 Regelsatz deutlich höher war als das echte Existenzminimum, konnte die hohe Politik bequem auf Kosten der Unterhaltszahler den Satz hochschrauben. Jetzt erfordert aber jede Erhöhung dieses Existenzminimums auch gleichzeitig einen ordentlichen Nachschlag beim Kindergeld und u.U. ALG2, und das ist mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt verbunden.
Obwohl ich kein Anhänger der Parteien mit dem C bin, erscheint (und das kann täuschen) es momentan doch das kleinere Übel zu sein.
Insbesondere sollte man einfach schauen, dass Rot und Grün doch sehr penetrant Wählerstimmen im Bereich der Transferempfänger (ohne Rentner) fischen.
Der Steuerfreibetrag liegt bei 7008€.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibe...schland%29
Jetzt stellt sich die Frage inwieweit das sächliche Existenzminimum angehoben wird, denn...
- davon hängt auch der ALG2 Satz ab und wenn der Anwaltsverein im Reichstag Berlin anfängt zu ändern stellt sich immer die Frage: wie sind die Mehrkosten für den Bundeshaushalt? (die Mehrkosten für die anderen Beteiligten sind erst mal egal, solange sie keine wirkungsvolle Lobby haben)
- die Gemeinden/Städte sind erst mal ganz dick betroffen, denn die kriegen die Erhöhung zuerst zu spüren, also werden die ganz laut anfangen zu schreien.
- Wenn die Rechenkünstler bei den Städten/Gemeinden gut sind, werden sie wissen, dass es bereits jetzt viele Mangelfälle gibt, also die Erhöhung nicht von den Vätern kommt, sondern als ALG2 rüberwächst. Dann wird das Geschrei noch lauter.
- Der Kinderfreibetrag (die 7008€) setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Es ist also gut möglich, dass das sächliche Existenzminimum geringfügig angepasst/erhöht wird, die anderen Komponenten aber deutlich erhöht werden.
Solange der ALG2 Regelsatz deutlich höher war als das echte Existenzminimum, konnte die hohe Politik bequem auf Kosten der Unterhaltszahler den Satz hochschrauben. Jetzt erfordert aber jede Erhöhung dieses Existenzminimums auch gleichzeitig einen ordentlichen Nachschlag beim Kindergeld und u.U. ALG2, und das ist mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt verbunden.
Obwohl ich kein Anhänger der Parteien mit dem C bin, erscheint (und das kann täuschen) es momentan doch das kleinere Übel zu sein.
Insbesondere sollte man einfach schauen, dass Rot und Grün doch sehr penetrant Wählerstimmen im Bereich der Transferempfänger (ohne Rentner) fischen.