20-02-2009, 22:15
Zitat:nicht Abholen gilt rechtlich wie Annahme verweigert.Stimmt so auch nicht, ein Schreiben gilt nicht unbedingt als zugestellt. Wenn der Empfänger das Schreiben nicht bei der Post abgeholt, gilt es erst mal als nicht zugestellt. Allein der Benachrichtigungszettel im Briefkasten bewirkt nicht den Zugang des Schreibens. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Gegenseite wußte, dass das Einschreiben etwas bestimmtes enthielt und nur deshalb - um einen Zugang zu vermeiden - das Schreiben bei der Post nicht abgeholt hat (bewusste Zugangsvereitelung).
Annahme verweigert wirkt wiederum so wie zugestellt.
Naja, ist riskant es nicht abzuholen, kann man aber versuchen...