25-10-2013, 14:06
(24-10-2013, 23:18)Petrus schrieb: OK - wenn sich der STPO § 140 Abs.1 Pt.3 auf STGB § 70 bezieht, hast Du Recht. Aber vor dem Strafgesetz kommt die Strafprozessordnung. Deshalb wage ich das zu bezweifeln und bleibe bei meiner Auffassung.wenn das der Grund Deiner "Uneinsichtigkeit" ist (lach - nicht böse sein, Petrus) dann kann ich Dich beruhigen: Das von mir fett Hervorgehobene ist ebenfalls Unsinn!
Die StPO regelt das Strafverfahren.
Das StGB regelt die strafbaren Tatbestände, die der Staat zu sanktionieren für erforderlich hält.
Da gibt's keine Konkurrenzen!
Lies den Beitrag von "p" nochmal. Er hat es ganz gut getroffen!
Ein Lyrikstudium ist nicht geeignet, Gesetze zu verstehen! Deren Sinn ergibt sich nicht aus der Interpretation eines einzelnen Betroffenen.
Das gäbe ein schönes Durcheinander!