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Anspruch auf Pflichtverteidiger im STGB 170
#10
(25-10-2013, 00:51)sorglos schrieb:
(24-10-2013, 19:49)Petrus schrieb: Selbst wenn das Gericht den Antrag ablehnt, lohnt er sich schon deshalb, weil er Kosten verursacht und das Verfahren in die Länge zieht.
Na, also jedenfalls bei mir hat der Antrag 0,24 Minuten gedauert. Der StA murmelte irgendetwas und der richter unterbrach die Verhandlung. Dann gab es eine ca. 8.6 Minuten lange Verhandlungsunterbrechung und anschließend hat der Richter in 1,2 Minuten seinen ablehnenden Beschluß verkündet und begründet.

Ob das zu Mehrkosten geführt hat, weiß ich nicht, denn die hat eh die Staatskasse getragen....
Da hat das Gericht vermutlich geprüft, ob das Verfahren zu einem Berufsverbot führen könnte, weil die Umstände dafür sprechen oder weil die StAschaft einen Antrag gestellt hat!
Vielleicht hat er auch nur in Ruhe in die Kommentierung schauen wollen um die Zurückweisung Deines Antrags begründen zu können.
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