28-10-2013, 00:51
(28-10-2013, 00:21)Ibykus schrieb: Allein die begründete Vermutung, dass nach einer Verurteilung (bspw. zu einer längeren Haftstrafe) der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt, reicht nach dem Sinn der Vorschrift nicht für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
Das ist klar - Verlust eines Arbeitsplazes hat nicht mir Berufsverbot zu tun. Beim Berufsverbot verliert man alle Arbeitsplätze.
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