03-11-2013, 11:33
Wenn ich das richtig sehe, ist eine einstweilige Anordnung vom Amtsgericht erlassen worden. Eine einstweilige Anordnung steht immer im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren. Du solltest das Haupsacheverfahfen abwarten und gleichzeitig Schadensbegrenzung betreiben.
Verfahrenswert über 4k€ heisst nicht, dass Du 4k€ zahlen musst - die Gerichtskosten sind wesentlich niedriger - vllcht 10% davon.
Steht das in der Anordnung ? Wer hat das festgelegt und wie lautet die Begründung ?
Ja - bis er ausgeschöpft ist. Wandel den Dispokredit in einen normalen Kredit um (ist ein Nullsummenspiel für die Bank) und das Konto in ein P-Konto. Das hast Du ja schon vor, wenn ich das richtig verstehe.
(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Wenn da eine Rechnung kommt (Verfahrenswert über 4000€) bin ich eh pleite und weg vom Fenster...
Verfahrenswert über 4k€ heisst nicht, dass Du 4k€ zahlen musst - die Gerichtskosten sind wesentlich niedriger - vllcht 10% davon.
(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Für die Zukunft wird mir VKH nur gewährt, wenn ich darauf klage mehr Unterhalt zahlen zu dürfen (IS KLAA!!).
Steht das in der Anordnung ? Wer hat das festgelegt und wie lautet die Begründung ?
(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Sollte ja gehen obwohl ich tief im Dispo bin. Zumindest hab ich das so mehrmals gelesen. Darf man ausm Dispo pfänden??
Ja - bis er ausgeschöpft ist. Wandel den Dispokredit in einen normalen Kredit um (ist ein Nullsummenspiel für die Bank) und das Konto in ein P-Konto. Das hast Du ja schon vor, wenn ich das richtig verstehe.
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