03-11-2013, 13:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-11-2013, 14:01 von Antragsgegner.)
Werde natürlich nicht sagen, dass ich Zugang zu ihrem Mailverkehr hatte sondern nur die Tatsachen vorbringen, fertig aus. Das Mail-Programm war entsprechend noch eingerichtet und es gab keinen weiteren Schutz.
Das Gericht schreibt ja in der eA:
Mit Geld verloren meine ich: Ich kann mich fröhlich bis zum OLG durchklagen, weil ich eh kein Geld habe weder für Gerichtskosten noch für Unterhalt. Es ist eh verbrannt. Entweder ich erreiche, dass der Unterhalt stark herab gesetzt und vorallem zeitlich begrenzt wird oder ich lass es krachen.
Zu 1.: Wenn es nur KU ist, damit habe ich nicht so das Problem.
Zu 2.: Wenn es um TU/EU geht, ja.
Zu 3.: Mal schauen was mit der Fortbildung möglich ist. Werde auf jeden Fall schauen, dass ich ein AG finde, der mir eher materielle Dinge als Lohn gibt, so dass ich unter der Pfändungsgrenze gut leben kann.
Zu 4.: Das ist sehr hart, weil wir eine sehr enge Bindung haben. Vllt. ändert sich das mal wenn das Kind sich manipulieren lässt von anderen...
Das Gericht schreibt ja in der eA:
Zitat:Eine mündliche Verhandlung erscheint weder zur Aufklärung des Sachverhalts, noch für eine gütliche Beilegung als geboten (§ 246 Abs. 2 FamFG)
Mit Geld verloren meine ich: Ich kann mich fröhlich bis zum OLG durchklagen, weil ich eh kein Geld habe weder für Gerichtskosten noch für Unterhalt. Es ist eh verbrannt. Entweder ich erreiche, dass der Unterhalt stark herab gesetzt und vorallem zeitlich begrenzt wird oder ich lass es krachen.
Zu 1.: Wenn es nur KU ist, damit habe ich nicht so das Problem.
Zu 2.: Wenn es um TU/EU geht, ja.
Zu 3.: Mal schauen was mit der Fortbildung möglich ist. Werde auf jeden Fall schauen, dass ich ein AG finde, der mir eher materielle Dinge als Lohn gibt, so dass ich unter der Pfändungsgrenze gut leben kann.
Zu 4.: Das ist sehr hart, weil wir eine sehr enge Bindung haben. Vllt. ändert sich das mal wenn das Kind sich manipulieren lässt von anderen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.