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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#22
@ Antragsgegner

die Nummer mit der einstweiligen Anordnung hat meine Exe mit mir auch durchgezogen - nicht mal die sofortige Beschwerde vor dem OLG wegen Nichtbeachtung des rechtlichen Gehörs hat was genützt. Sieht danach aus, als wäre dies ein wirksames und deshalb beliebtes Instrument, sich einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen.

Es kommt nunmehr darauf an, wie deine weitere Strategie aussehen soll. Es wird zu enem Hauptverfahren kommen; in diesem Hauptverfahren werden aber eigentlich nur Zahlen hin und her geschoben. Von folgenden Dingen kannst Du dich jetzt schon verabschieden: der Richter wird NICHT prüfen, ob deine Exe überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt hat (dies macht, wenn überhaupt, erst viel später das OLG). Es wird nur herumgerechnet, wie viel du dir "leisten" kannst, sprich: was man dir maximal wegnehmen kann.
Wenn du in diesem Hauptsacheverfahren beweisen willst, dass der Unterhaltsbetrag, zu dem man dich per einstweiliger Anordnung verknackt hat, zu hoch ist - dann darfst du den keinesfalls bezahlen! Denn damit erbringst du den Beweis, dass du dir diesen Unterhaltsbetrag leisten kannst (und nur darum geht es dem Robenständer) - einer weiteren Beweisaufnahme bedarf es dann nicht mehr! Und der Richter am FamGericht wird einen Teufel tun und noch einmal lange herumrechnen, wenn du diesen Unterhaltsbetrag bereits bezahlst.
Wenn Du der Ansicht bist, dass der halbe Betrag als Trennungsunterhalt ausreichend ist, dann zahle auch nur die Hälfte. Du gehst damit das Risiko einer Lohn- und Kontenpfändung ein, aber wenn du den vollen Betrag bezahlst, kommst du nie wieder davon runter. Dann wird flugs eine Einkommensfiktion gefunden, und du bist am Ende.

Bis die erste Verhandlung im Hauptsacheverfahren terminiert ist, kann durchaus ein halbes Jahr vergehen. Bis dahin zuviel bezahlter Unterhalt ist weg, den bekommst Du nie wieder. Es kann taktisch geschickt sein, freiwillig einen höheren Kindesunterhalt zu zahlen, weil sich dadurch der Trennungsunterhalt reduziert - genau kann dir dein Anwalt das ausrechnen. Nutze alle Möglichkeiten, dich ärmer zu rechnen - z.B. 5% des Netto-Einkommens als Altersvorsorge u.ä. Was du nicht weg rechnest, bekommt die Exe.

Alle Bestimmungen des §1579 BGB zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kannst Du vergessen. Ich habe in meinem Verfahren den Richtern am OLG beweisen können, dass meine Exe mich systematisch um Geld betrogen hat - nachweisen konnte ich an einem konkreten Beispiel, dass sie innerhalb von vier Monaten 16.000.- € hat verschwinden lassen. Und? Nichts war mit Verwirkung, weil ich sie nicht sofort rausgeschmissen habe. Wenn deine Exe nicht gerade mit dem Messer vor vier Zeugen auf dich losgeht und dich lebensgefährlich verletzt hat, wird kein Richter in Deutschland eine Unterhaltsverwirkung urteilen - weil die Exe sonst den Sozialkassen zur Last fällt. Und bevor es so weit kommt, plündert man lieber dich aus....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Austriake - 04-11-2013, 14:24

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