24-11-2013, 11:35
(24-11-2013, 10:29)Kathi1989 schrieb: Dann sollte der Gesetzgeber daran schleunigst was ändern.
Was habt Ihr für Vorschläge?
Für den Anfang plädiere ich für den Einsatz des Rotstiftes, im BGB.
§ 1592
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
dessen Vaterschaft festgestellt ist.
Es entfielen sogleich §§ 1593 bis 1600d
Betreffend Mutterschaft warte ich noch auf die groß angelegte öffentliche Debatte darüber, ob die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat, oder die Frau deren Eizelle befruchtet wurde. Konsequent wäre hier m.M.n. was auf obigen § 1592 zuträfe.
Streichung § 1626a.
Es entfielen sogleich §§ 1626b-e.
Betreffend Sorgerechtsübertragung und- Ausübung, Unterhaltsgewährung und Betreuung gäbe es m.M.n. Änderungsbedarf in einem Umfang der diesen Beitrag hier endlos erscheinen ließe, da mit Änderungen z.B. in FamFG, SGB verbunden.
Entsprechende Modernisierungen zu verhindern haben sich sämtliche familienpolitisch konservativ aufgestellte Kräfte, von CSU bis DIE LINKE, auf ihre Fahnen geschrieben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)