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Unterhalt bei gütiger Trennung!
#1
Hallo Leute!
wie ist das eigentlich wenn man sich in sagen wir mal Freundschaft trennt?
Ich bin bei meiner Frau mit unserer gemeinsamen Tochter 17 Jahre alt ( in Ausbildung) ausgezogen! Bei meiner Ex sind noch zwei Kinder 8 und 16 Jahre alt ( schulpflichtig) da ich im augenblick krankengeld beziehe und das noch ca 2 bis 3 monate kann ich Ihr nicht so viel geben wir haben uns so geeinigt das sie das Kindergeld für alle 3 behalten kann läuft auf ihr konto und jetzt erst mal nur 300 euro von mir überwiesen bekommt!
Müßte sie mir eigentlich für unsere älteste Tochter auch Unterhalt zahlen oder kann man das gegenrechnen? Gut wenn ich wieder arbeiten kann bekommt sie mehr ist ganz klar aber im augenblick ist nicht mehr möglich! Scheidung ist im Sept 2009 muss dann gerichtlich festgelegt werden wieviel zu zahlen ist oder können wir uns da auch allein einigen?
Problem ist nur das sie zur Zeit Sozialhilfe bekommt und die wollen allen ernstens das Lerlingsgeld von unserer Tochter dazu rechnen!
Da wird auch nicht eingesehen das Tochter jeden Tag mit Bahn und Bus fahren muss und das sie um ihren Job zu behalten auch nen Führerschein machen muss und dann ein Auto braucht! Einsatzgebiet ca 60 Km im Umkreis und Arbeitszeiten bis weit nach Mitternacht!
Grüße an alle!
der Wolf
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#2
freiwillige zahlungen können sehr gefährlich sein, denn daraus kann ein anspruch für die ewigkeit konstruiert werden - so sehen es viele richter. hier im forum gibts einige experten, die sicherlich genaueres sagen können. bedenke, dass eine gütliche einigung keinen bestand haben muss, auch nicht vor einem gericht.
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#3
wenn ihr Euch auf eine gütliche Einigung ...öhmmm... geeinigt habt (jaja, doppelt gemoppelt) , und Scheidung im September sein soll, dann würde ich Euch raten wollen, jetzt schon einen gemeinsamen Anwalt oder Mediator aufzusuchen, der die Trennung in schriftlicher Weise formuliert. Solange es alles gütlich geht, spart das ungemein Kosten und Nerven.
Und vermeidet vielleicht im Nachgang viel Streit.
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#4
Hallo Wolf,

gütlich kann man sich natürlich auf alles mögliche einigen, sobald jedoch die Ämter dazu kommen, lösen sich alle vernünftigen Regelungen in Luft auf.
Man wird gezwungen alle Geldquellen auszuschöpfen und dazu gehört vor Allem der Ex-Mann.

Dagegen kann man sich nur halbwegs wehren, indem man die Zahlungsverpflichtungen buchstabengetreu ausführt, d.h. du zahlst (und titulierst) den korrekten KU für die 2 und sie dir KU für die 1.
Alles andere ist verloren.

Problem wird sein, dass du zwar Leistungsfähig sein könntest zu zahlen, sie aber nicht nicht.
Bringe mal Zahlen um das zu prüfen.
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#5
Jedes Kind ist unterhaltsberechtigt. Die beiden bei deiner Ex und das bei dir. Gegenrechnen geht grundsätzlich nicht. Das Kind bei dir hat aber einen geringeren Anspruch, weil es eine Ausbildungsvergütung erhält. Wie das eingerechnet wird, steht in der faq. Hohe, nachgewiesene Fahrtkosten können aber ein Grund sein, den nicht anzurechnenden Teil der Ausbildungsvergütung zu erhöhen. Ein Richter könnte das akzeptieren oder ablehnen, eindeutig ist die Frage nicht zu beantworten, das ist Richterrecht. Probiere es, weise die Fahrtkosten nach.

Die ARGE wird Ärger machen. Die werden versuchen, mit allen zu Verfügung stehenden unfairen Tricks möglichst viel Unterhalt aus dir herauszuholen bzw. deine Ex dazu zu bringen, das zu tun. Nicht nur Kindesunterhalt, auch Trennungs/Ehegattenunterhalt. Wenn die ARGE im Boot ist, gibts keine gütlichen Einigungen mehr.
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#6
Hi Leute!
Mit denen von der Arge habe ich schon einige nette Unterhaltungen geführt! die sind der Ansicht es reicht mir zu das ich nur soviel zum Leben habe wie mir auch als Empfänger von Sozialhilfe zusteht!
Dann kann ich mich aber gleich bei denen melden und gar nicht mehr arbeiten gehen! Wäre für meine Gesundheit wesentlich besser!
Das mit dem Kindesunterhalt ist schon klar nur habe ich zur Zeit nur krankengeld und muß nen Teil der Behandlung auch noch aus eigener Tasche zahlen!
Denen sollte doch klar sein das sie mich nicht bis auf den letzten cent leeren können denn dann haben sie alle dem Hals!
Ach ja die Tochter soll natürlich nicht für die Geschwister zahlen sondern nur für Ihre Mutter! Ist der blanke Hohn denn damit wird das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter noch bescheidener!
Gruß
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#7
Dann weisst du ja schon, wie die ARGE handelt. Denen ist es scheissegal, ob du unter der nächsten Brücke verreckst, dann würde sie eben das Erbe den Kindern zurechnen - Hauptsache, die ARGE zahlt keinen Cent. Alles andere ist bei denen zweitrangig.

Rechne jetzt mal in Ruhe den Anspruch des grossen Kindes aus.
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#8
In Deinem Fall wäre es sicherlich kein Nachteil, wenn Du solange Krankengeld bekommst, bis Du 100%ig sicher bist, dass Du wieder gesund bist. Soetwas kann sehr lange dauern! Oft reicht eine schlechte Nachricht aus um den Genesungsfortschritt nachhaltig negativ zu beeinflussen. Als Unterhaltspflichtiger in Arbeit bist Du in erster Linie dem Unterhalt verpflichtet, ich sehe es so, dass Du es Dir gar nicht leisten kannst arbeiten zu gehen, weil dann von Dir eben voller Einsatz verlangt wird. Den kann man natürlich auch nur dann bringen, wenn man zu 100% gesund ist.

Ich würde mit Vorbereitungen für die Zukunft beginnen, das ist eine leichte Tätigkeit die der Genesung durchaus dienlich sein kann Wink
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#9
Ich würde mit Vorbereitungen für die Zukunft beginnen, das ist eine leichte Tätigkeit die der Genesung durchaus dienlich sein kann Wink
[/quote]

Das habe ich mir auch schon überlegt! Ist halt so das ich auch die Verantwortung für die drei Kinder habe und mich auch irgendwo meiner Ex verpflichtet fühle! Immerhin waren wir 18 Jahre verheiratet und das steckt man nicht so einfach weg. Ich habe mich ja auch von Ihr getrennt weil es nicht mehr ging! Sie will mich eigentlich mit allen Mitteln zurück haben es ist ihr auch egal das ich für sie keine gefühle mehr habe!
Außerdem Schaut es so aus das die andere Tochter auch zu mir will und unser Sohn auch! Problem wäre dann das ich meinen Beruf nicht mehr in der jetzigen Form ausführen könnte bin teilweise 3 bis 4 Wochen unterwegs! Was meine Gesundheit anbelangt das dauert noch einige Zeit habe probleme mit beiden Kniegelenken! Kann nicht länger sitzen stehen oder laufen! liegende Tätigkeit habe ich bisher noch nicht gefundenWink
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#10
Grundsätzlich sind gütliche Einigungen, auch wenn sie weit von dem abweichen was das Unterhaltsrecht vorschreibt, eine gute Sache. Das Problem bei euch ist, dass die ARGE involviert ist. Sobald der Staat seine Finger drin hat, ist es aus und vorbei mit gütlichen Einigungen. Dann spielt ein Player mit, der riesige Macht und ganz andere Ziele hat wie Kindeswohl, Frieden, Glück.

Am besten wäre es, wenn die Ex wieder Handlungsfähigkeit zurückgewinnt, selber wieder arbeitet. Inwieweit ist das realistisch? Und was ist mit einem Jobwechsel bei dir, um nicht mehr so lange unterwegs zu sein? Dann hättest du vielleicht wirklich die Möglichkeit, die Kinder zu dir zu nehmen.
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#11
Das habe ich auch vor!
Nur in der jetzigen Situation völlig unmöglich zumindest wärend der Krankschreibung!
Dann 3 Monate Kündigungsfrist ist natürlich auch nicht ohne!
Das mit der Arge ist so ne Sache meine Frau hat immer auf meine Kosten gelebt war ja auch schönes Leben der alte war wenn überhaupt nur am wochenende mal da und man konnte tun und lassen was man wollte!
Sie will halt nicht vor Gericht Streiten das ist sicher!
Bei unserem Auszug haben wir aus der Geinsamen Wohnung nur die Sachen mitgenommen die uns persönlich gehören! Alles was in den 18 Jahren angeschafft wurde ist bei meiner Ex geblieben incl Geschirr Möbel und und und! Kann ich eigentlich den Beschaffungswert für Möbel etc bei der Arge für mich und meine Tochter gegenrechnen?
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#12
Wie p schon schrieb, sehr oft, ich würde sogar sagen meistens, ist nicht die Ex das Problem sondern der Staat. Während Partner, die sich trennen meistens darüber sorgen, wie es mit Kindeswohl und Frieden aussieht ist es der Staat, der das immerwieder zerstört. Anders als die langläufige Meinung ist das letzte was den Staat interessiert das Kindeswohl, das einzige was ihn interessiert ist, dass er nicht für den finanziell schwächeren Part der Beziehung aufkommen muss, so wenig Geld wie möglich selbst aufwenden muss.

Um dieses Ziel zu erreichen ist dem Staat jedes nur erdenkliche Mittel recht. Dass er immer mit dem Kindeswohl argumentiert hat eigentlich nur den Grund, dass seine Entscheidungen von der breiten Öffentlichkeit akzeptiert werden und Leute, die das nicht in Ordnung finden, oder sich gar weigern soviel zu bezahlen, als schlechte Menschen dargestellt werden können.

Ist ja auch logisch, wie sonst könnte man bei einer Entscheidung, dass ein Mensch jahrzehntelang trotz Arbeit zugunsten eines Faulpelzes am Existenzminimum leben muss für die breite Öffentlichkeit als gerecht darstellen, das geht nur mit dem Kindeswohl. Wink
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#13
Ich hatte auch eine guetliche Einigung mit meiner Ex vereinbart.
War alles schon vernuenftig ausgehandelt. Auch mit viel Geld fuer sie.
Dann hat ihr jemand ins Ohr gefluestert, sie solle doch vorsichtshalber nochmal einen Anwalt aufsuchen.
Und dieser Spitzbube hat ihr dann ins Ohr gefluestert, dass es keine guetlichen Einigungen geben duerfe, koenne, weil es um Ansprueche ginge, die sie gegenueber dem Staat nicht durchsetzen koenne, zum Beispiel, wenn sie arbeitslos werden wuerde.
Recht hatte er!
Und deshalb bin ich meiner Alten auch nicht boese. Vielmehr ist mir bewusst geworden, dass es gilt, gegen dieses familienzerstoererische System anzugehen. Denn ohne diese geschaffenen Abhaengigkeiten gäbe es meine Familie wahrscheinlich noch und hätte nicht Haus und Hof und Existenz verloren.
Deswegen gibt es fuer mich nur eines: Keine Kohle und keine Kooperation mit dem deutschen Staat.
Fazit: Eine guetliche Einigung ist eine löbliche Absicht aber nur durchfuehrbar, wenn beide Parteien sehr eng zusammenarbeiten.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#14
Mit der Mehrzahl der Frauen kann Mann sich gar nicht gütlich einigen, weil Männer und Frauen anders ticken.

Männer sind eher rational - Frauen eher emotional gestrickt, so dass schon der kleinste Impuls von einer Schmierenanwältin oder einer "Besten Freundin" ausreicht, alles vernünftig Abgesprochene über den Haufen zu werfen.

Die meisten Männer durchschauen dieses Spiel aber gar nicht. Sie glauben durch Offen- und Ehrlichkeit eine vernünftige Regelung rational herbeiführen zu können...

Nicht selten trifft sie dann der Dolchstoß - präzise sitzend durch die vom Mann freiwillig und gutmütig heraus gegebenen Daten.
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#15
Richtig mies wird es, wenn jemand der Helferindustrie der Ex ins
Ohr flüstert, dass ihr auf jeden Fall ein gerichtlicher Titel wegen KU zusteht.
Auch wenn KU regelmäßig und pünktlich gezahlt wurde!
Dann wird flugs die Aktivlegitimation von der Arge auf die Ex übertragen,
um doch auch gleich den TU/EU gerichtlich einzufordern. Ex bekommt ja
auf jeden Fall PKH.
Und schon ist es vorbei mit gütlichen Regelungen!
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#16
ich muss da gleich mal nachfragen......

wenn man bei längerer krankheit krankengeld bezieht,wie bei finnischerwolf,muss man trotzdem denn vollen unterhalt zahlen,oder gibt es da bestimmt ausnahmen?.........aber ich denke mal nicht.
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#17
Auch wenn ich wollte ich kann zur zeit nicht mehr zahlen!
Geht nicht denn sonst kann ich alles vergessen!
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#18
(22-02-2009, 12:13)finnischerwolf schrieb: ....wie ist das eigentlich wenn man sich in sagen wir mal Freundschaft trennt?...

Das ist die beste Variante!
Versuche es und Du kannst mehr geweinnen, als verlieren.
Finanziell und auch im Umgang mit den Kindern.
Ein gemeinsamer Anwalt (wie schon beschrieben) ist wirklich am Besten.
Alle Probleme in Ruhe besprechen!

Lies mal hier im Forum querbeet, wie eine Streßtrennung zu Ende geht!
Da legste die Ohren an!
Das, was die meisten hier durchhaben, wünschen wir keinem!!
Also nochmal:
Ziehe alles in Frieden durch!
Glaube es einfach!
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#19
max hat recht.

wenn sich die möglichkeit ergibt sich im guten zu trennen,dann sollte man auf jedenfall diese form wählen,auch wenn man dabei nicht all seine vorderungen durchsetzten kann ist es besser.

der jahrelange stress einer stresstrennung ist nicht zu unterschätzen.

eine friedliche trennung ist für alle seiten die beste form,für eltern und kinder.

der einzige,der dabei das nachsehen hat ist der staat,denn ihm entgehen dabei diverse zahlungen aus prozess und sonstige zahlungen.
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#20
(22-02-2009, 15:55)Max schrieb: Ein gemeinsamer Anwalt (wie schon beschrieben) ist wirklich am Besten.
Alle Probleme in Ruhe besprechen!
Richtig! Meine Ex und ich hatten auch nur eine Anwältin. Scheidung war
ohne jegliche Probleme durchgezogen, da wegen Umgang, EU und KU
alles vorher einvernehmlich untereinander abgesprochen wurde.
Lediglich der Versorgungsausgleich wurde bei der Scheidung geregelt.
Die Verhandlung hatte ca. fünf Minuten gedauert. Insgesamt hatte mich
die Scheidung somit keine 200 Euronen gekostet.

Wenn allerdings nur eine Angelegenheit unter euch nicht friedlich geklärt
werden kann, werden zwei Anwälte benötigt und der Stress fängt an.
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#21
(22-02-2009, 16:34)blue schrieb: Insgesamt hatte mich die Scheidung somit keine 200 Euronen gekostet.
Mann, blue, da ging es Dir ja richtig gut!
Bist wahrscheinlich ein selten glückliches Exemplar!

Mir kam allein die Scheidung mit den Folgekosten runde 50.000 EUR.
Davon allein Trennungsunterhalt 20.523 EUR.
Dann noch Polizeikosten, Steuernachzahlungen, Rechtsanwalt meiner, Rechtsanwalt ihrer, Gerichtskosten, ihre Prozeßkosten ....war schon heftig.
Allein der Scheidungsprozeß zog sich glatte 3 Jahre hin.
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#22
(22-02-2009, 20:11)Max schrieb:
(22-02-2009, 16:34)blue schrieb: Insgesamt hatte mich die Scheidung somit keine 200 Euronen gekostet.
Mann, blue, da ging es Dir ja richtig gut!
Bist wahrscheinlich ein selten glückliches Exemplar!
Die Scheidung war Ok. Doch die -Wochenbettdepressionen- viel später,
sind ein ganz anderes Thema.
Du weißt schon, wenn plötzlich der Zweit.- oder Drittvater auch dann
mal die Schnauze voll hatte von der Dame.

Dann wird meist der Vater der Kinder weiter malträtiert.

Die Wurzel eines Unterhaltsverpflichteten vergisst eine UHN niemals!
Wink

Natürlich kann ich mit meiner heutigen Erfahrung schreiben:

"Wenn Dich Deine zukünftige Schwiegermutter fragt, ob Du
überhaubt eine Familie ernähren kannst".

Schnell weg.........
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#23
Eine kurze Nachfrage zu meinem Fall:

Meine Ex hat jetzt eine von mir aufgesetzte Vereinbarung unterschrieben, dass ich ihr Unterhalt bis Ende des Jahres zahle und dieser dann endet.
Dies hatte der Richter letztes Jahr im Scheidungstermin angeregt und mein Anwalt hatte mir Formulierungshilfe gegeben.

Nun ist meine Ex freiberuflich tätig, benötigt aber weiterhin von der ARGE Aufstockungs - Hartz IV. Ob dies nächstes Jahr noch erforderlich sein wird, ist durchaus denkbar.

Heißt dies, dass unsere Vereinbarung dann hinfällig geworden ist?
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#24
Gute Frage. Ich hab deinen kompletten Fall nicht im Kopf, aber wenn der Unterhalt sowieso geendet hätte, wird auch die ARGE nichts anderes erreichen können. Dann war die Vereinbarung nur das aussergerichtliche Pendant zu einem Urteil, das ähnlich ausgefallen wäre. Wichtig wäre auch, ob zum Zeitpunkt der Vereinbarung schon klar war, dass sie weiterhin ALG 2 - bedürftig ist. Das wäre schlecht.

Ich würde einfach abwarten. Im Moment kannst du gar nichts anderes tun. Wenn die ARGE die Ex nächstes Jahr zur Klage zwingt, ist das vorab nicht zu verhindern.
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#25
Im Sitzungsprotokoll zur Scheidung steht, dass die Parteien die kommenden 3 Monate nutzen wollen, um eine außergerichtliche Einigung zum Unterhalt zu finden.
Meine Ex war damals Hartz IV bedürftig und ist es heute auch (noch).
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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