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Bausparvertrag fürs Kind gekündigt, Scheidung stockt
#51
Hallo wieder!

Ich hab eine Fragen an Austriake

Ich denke, unsere Sitaution ist deiner am änlichsten ist.

1. Ehe ist etwa 15-16 Jahre
2. Kinder, weiss ich nicht, vieviel du hast. Wir haben 3 Kids.
3. Wir streiten momentan um Zugewinnausgleich. bei dir ist das schon abgehakt
4. Du streitest um Nachehelichen Unterhalt, das steht uns noch bevor.
5. Du bist im 4. TrennungsJaht, wir- im 3.

Daher ist meine Frage: wie kommt es überhaupt, das du schon um Nachehelichen Unterhalt streitest, obwohl Du noch nicht geschieden bist.

Danke Dir
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#52
Das kommt daher, weil die Themen Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt im sog. Verbundverfahren vom hiesigen Famileingericht behandelt werden. Das hat die üble Konsequenz, dass nicht geschieden wird, so lange noch ein einziger Punkt strittig ist. Und da der nacheheliche Unterhalt noch strittig ist, wird auch die Ehe nicht geschieden.

An Eurer Stelle würde ich versuchen, den Zugewinnausgleich als Tauschobjekt anzubieten: nimm das Haus, verzichte dafür auf Unterhalt.
Bei mir hat es nicht funktioniert; aber da in eurem Fall die Exe einen guten Beruf hat und sich selbst versorgen kann, könnte das klappen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#53
Danke für die Antworten, Austriake!!

Sorry, wenn ich dich noch belästige!!

Warum ist es bei Dir diese Verbundverfahren? Wer hat das veranlasst? Wenn Du das warst, dann wie? Wenn Exe das war, dann auch wie?

An Eurer Stelle würde ich versuchen, den Zugewinnausgleich als Tauschobjekt anzubieten: nimm das Haus, verzichte dafür auf Unterhalt.
Bei mir hat es nicht funktioniert; aber da in eurem Fall die Exe einen guten Beruf hat und sich selbst versorgen kann, könnte das klappen.


Als Tauschobjekt?? Was wäre, wenn Sie zustimmt, den Zugewinnausgleich an sich nimmt und in Zeit X das ganze Geld verbraucht und social Fall wird (immer noch kein Job aus Gründen, die Du selber erlebt hast), muss mein Freund dann vieleicht doch noch EgU zahlen??
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#54
(14-01-2014, 13:47)Lelja schrieb: Warum ist es bei Dir diese Verbundverfahren? Wer hat das veranlasst?

Die Anwältin meiner Exe, eine selbst ernannte Opferanwältin. Vertritt nur Frauen....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#55
Scheidung im Verbund zu verhandeln ist das ganz normale Standardverfahren. §137 FamFG: "Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund)."
Normalerweise ist das auch der viel günstigere Weg. Man kann durchaus einige Folgesachen abtrennen lassen, aber bei Ehegattenunterhalt ist das schwierig, denn dann gehts es nur nach Punkt 4 und 5 des §140 FamFG Abs. 2.

Ein Beispiel, wie es klappen kann: http://openjur.de/u/326380.html Az. 5 F 320/09 UE des AG Iburg vom 17.1.2011.
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#56
(14-01-2014, 14:56)p schrieb: Ein Beispiel, wie es klappen kann: http://openjur.de/u/326380.html Az. 5 F 320/09 UE des AG Iburg vom 17.1.2011.

Der Richter war aber gut drauf:

"Das Gericht verkennt nicht, dass gerade Verfahren auf nachehelichen Unterhalt für den Unterhaltsberechtigten besondere Bedeutung besitzen, weil mit der Rechtskraft der Scheidung ein Titel über Trennungsunterhalt gegenstandslos wird. Gleichwohl müssen die Interessen der Ehefrau hier zurückstehen, da sie erkennbar bewusst auf eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens hinarbeitet."

--> bin mir sicher, dass es danach ganz flugs ging.. Big Grin

Bei mir hatte niemand ein Problem damit, dass das Scheidungsverfahren drei Jahre gedauert hat, hatte das bei Gericht angesprochen, aber erhielt nun rein Schulterzucken. Mein Anwalt konnte da auch nicht helfen.

@Lelja: Dein Freund kann versuchen, zu beschleunigen, aber die Aussichten sindngering.
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#57
Hallo an alle zusammen!!! Ich bin's wieder

Mein Freund hat gestern ein Mail von seiner Ex bekommen. Dort schlägt sie ein Angebot vor. Nachdem der Zugewinnausgleich per Gericht festgestellt wird, wird sie um Nacheherlichen Unterhalt kümmern. Und Angebot war, dass mein Freund Kredit für das Haus zu Hälfte zahlt und die andere Hälfte zahlt sie selbst (Ihre ArgumentationConfusedo können Kids im Haus bleiben und sie müssen nicht umziehen), aber auch Ehegatten Unterhalt muss er zahlen (zwar nicht in der gleiche Höhe, als wenn das Haus verkauft wäre). Ich verstehe diesen Angebot nicht. Sie bleibt dann im grossen Haus und mein Freund muss weiter in einem WG mit einem Mann leben). Also ich sehe hier kein Vorteil in diesem "Angebot", ausser natürlich dass Kids in der Nähe bleiben. (Sie hat wahrscheinlich auch verstanden, dass einfach so wegzuziehen geht nicht).
Kann es in diesem "Angebot" um was hinterhältiges handeln?

LG Lelja
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#58
Glaube das ist ein scheiss Angebot.

Wenn beide im Kreditvertrag stehen kann er vereinbaren was er will. Wenn sie nicht zahlt klingelt die Bank bei ihm und er darf trotzdem noch fleißig den Unterhalt zahlen.

Ein Angebot wäre, wenn die Finanzierung des Hauses entsprechend umgestellt wird bei der Bank und er dafür keinen Unterhalt mehr zahlt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#59
Zitat:Wenn sie nicht zahlt klingelt die Bank bei ihm und er darf trotzdem noch fleißig den Unterhalt zahlen.

Aha, d.h. eventuell könnte er sogar doppelt zahlen. Also, die Bank wird sich nicht interessieren, ob die beiden geschieden sind oder nicht. Wenn einer nicht zahlt, zahlt der andere
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#60
So ist es. Das ist ja die gegenseitige Bürgschaft im Kreditvertrag. Und die Bank klingelt da, wo es was zu holen gibt.

Er könnte dann eventueeeeell vor Gericht erstreiten dass sich die Ex an die Vereinbarung hält. Dann muss sie aber nur an ihn erstatten, was er an die Bank zahlt.

Die Bank ist nur an den Vertrag gebunden, nicht an Vereinbarungen danach...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#61
(20-01-2014, 16:43)Lelja schrieb: Kann es in diesem "Angebot" um was hinterhältiges handeln?

Ob das Angebot rein von der Höhe der Zahlbeträge gut wäre oder nicht, lässt sich ohne Zahlen nicht beantworten. Das kommt darauf an, wie hoch die Hälfte der Rückzahlungen und der noch geforderte EGU wären.

Aber ich sehe zwei grundsätzliche Nachteile des Modells für Deinen LG:

1. Die Trennung scheint nicht ohne Streitereien zu verlaufen. Mit jemandem zusammen Eigentum zu halten, dem man im Zweifelsfall eher die Pest an den Hals wünscht, kann äußerst unangenehm sein. All die möglichen Eventualitäten an der Immobilie (z.B. Reparaturen und dergleichen) erfordern wiederum, dass man sich immer einmal wieder mit dem Expartner auseinandersetzen muss.

2. Es ist doch sehr viel Kapital in einer Immobilie gebunden. Auf die Verwertung dieses Kapitals verzichtet Dein LG. Wenn es um die Kinder geht, so kann man Vermögen auch in anderer Form für die Kinder erhalten. Wenn z.B. der Anteil Deines LG am Haus so hoch ist, dass er davon eine kleinere Eigentumswohnung bezahlen könnte, so könnte er diese vermieten, hätte noch jeden Monat Mieteinnahmen und könnte den Kindern später diese Eigentumswohnung einmal vererben. So bliebe den Kindern das Vermögen auch erhalten.

Dass Dein Lebensgefährte ordentlich nachehelichen Unterhalt zahlen werden muss, wird sich bei Eurer Konstellation allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichekeit nicht vermeiden lassen.
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#62
(20-01-2014, 16:43)Lelja schrieb: Nachdem der Zugewinnausgleich per Gericht festgestellt wird, wird sie um Nacheherlichen Unterhalt kümmern.

Verstehe ich nicht. Sie kümmert sich um ihren eigenen Lebensunterhalt oder sie kümmert sich darum, vom Ex Unterhalt einzuklagen? Auch der Rest ist nicht klar. Selbst wenn es klar wäre, ohne Zahlen kann man nichts beurteilen, wie Theo schon sagte.

Grundsätzliche Regel ist es, gemeinsame Immobilien bei einer Trennung zu verkaufen. Damit fährt man in der grossen Mehrheit der Fälle besser. Vor allem jetzt, wo die Immobilienpreise sehr hoch sind. Gemeinsames Eigentum bedeutet eine weiter brennenden Lunte, was nach strittigem Trennungsgeschehen früher oder später immer zur Katastrophe führt. Weg damit. Verflüssigt das Geld.
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#63
(20-01-2014, 16:43)Lelja schrieb: Kann es in diesem "Angebot" um was hinterhältiges handeln?

LG Lelja

Hallo Lelja,

hundertprozentig ist das was Hinterhältiges - aber auch positiv zu sehen.

Die Exe ist scharf auf das Haus, und das müsst ihr Euch zu nutze machen. Dieser Brief war nur ein erstes Angebot, so wird das nie vereinbart werden.

Ich würde so vorgehen: immer im Gespräch bleiben, nie die Türe ganz zuschlagen!
Festlegung treffen, was man am Ende erreichen will - Haus gegen Unterhalt (oder sonst noch was, aber dass müsst ihr wissen). Dann eine Taktik entwerfen, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Ganz gut wäre, wenn man z.B. das Haus direkt auf die Kinder überträgt, diese im Gegenzug ihren Vater aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen und die Exe sich von ihren Kindern entweder einen Nießbrauch oder ein Leibwohnrecht im Grundbuch eintragen lässt. Das Ganze wird in einer Scheidungsfolgen - Vereinbarung festgehalten mit dem Zusatz "gilt auch in Fällen unverschuldeter Notlagen". Dieser Zusatz bedeutet zweierlei: wenn der Vater in eine Notlage gerät, behalten die Kinder das Haus trotzdem. Wenn die Exe in eine Notlage gerät, bekommt sie trotzdem keinen Unterhalt (wie das im Detail zu vereinbaren ist, muss Euch ein Jurist sagen, ich bin keiner).
Immer wieder der Gegenseite klar machen, dass es nicht beides geben wird - Haus UND Unterhalt. Und abgelehnte Angebote werden nicht wiederholt; hier in der Gegend gibt es ein Sprichwort: "Wer nicht will, hat schon gehabt". Anwälte neigen nämlich dazu, bei Exen BEgierden zu wecken nach dem Motto "wenn ihr Mann schon so viel freiwillig bietet, dann holen wir noch mehr raus...". Dieser Taktik begegnet man wirkungsvoll mit diesem Grundsatz. Abgelehnt wird nicht wiederholt.

Möglicherweise spielen die Banken aber nicht mit bei der Übertragung des Hauses auf die Kinder, weil diese über zu wenig Einkommen verfügen. Dann gibt es eine Übertragung auf die Exe nur in dieser Reihenfolge: 1. Entlassung aus der gesamtschuldnerischen Haftung 2. Bestätigung durch die Banken, dass sie das akzeptieren 3. Ermittlung des Wertes der Immobilie durch gerichtlich zugelassenen Gutachter (ein Gutachter, der im Rahmen von Zwangsversteigerungen die Wertermittlungen macht). 4. Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, den Zugewinnausgleich und den Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt auch in Zeiten unverschuldeter Not.
Wenn 1. von der Gegenseite nicht akzeptiert wird, kann man sich die nachfolgenden Schritte auch sparen usw.

Bei mir hat das alles leider nicht geklappt. Mein Haus wird nächste Woche zwangsversteigert.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#64
Danke, Theo
Zitat:Dass Dein Lebensgefährte ordentlich nachehelichen Unterhalt zahlen werden muss, wird sich bei Eurer Konstellation allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichekeit nicht vermeiden lassen.

Ja, es gibt nicht viele Möglichkeiten es zu vermeiden. Ich weiss nur 2: Erste wäre: er verdient viel weniger als zuvor so das er nur KU Titel bedienen kann und sein selbstbehalt. Das aber nicht ohne. Er muss sein Job unverschuldet verlieren, und nach 2-3 monaten arbeitslos ein weniger bezahltes Job annehmen. Das zweite: er wandert aus und zaht nur Kids, allerdings ich weiss nicht wie es ablaufen soll.

Danke nochmals für Antworten. Es hilft tatsächlich viele Fehler zu vermeiden
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#65
(20-01-2014, 18:29)Lelja schrieb: Er muss sein Job unverschuldet verlieren, und nach 2-3 monaten arbeitslos ein weniger bezahltes Job annehmen.
[Vollzitat gekürzt, bitte Zitate stets auf ein Minimum kürzen]

Das mit der Arbeitslosigkeit wird nicht funktionieren. Das Gericht setzt dann einfach ein fiktives Einkommen in bisheriger Höhe fest. Denn dass er so viel verdienen kann, hat er ja bewiesen. Der Rest ist dem Gericht egal.

Was viel mehr Wirkung bei der Exe erzielen könnte ist, wenn die Hypotheken mal für ein paar Monat nicht bezahlt werden. Die Mahnschreiben der Banken gehen ja noch an die alte Adresse......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#66
(20-01-2014, 18:26)Austriake schrieb: 1. Entlassung aus der gesamtschuldnerischen Haftung 2. Bestätigung durch die Banken, dass sie das akzeptieren.

Was wäre denn ein Grund/Argument, dass die Banken das täten?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#67
Hi "p",
was ich meinte, Ex hat wahrscheinlich ihres Unterhalt bei ihre Anwältin berechnet so als das Haus einfach nicht da wäre.. Ich weiss nicht wie das normalerweise abläuft.Nach ihre aussage sind etwa 800 EU. Momentan zahlt er 950 Hauskredit, 930 für Kids + Mehrbedarf 160 Nachhilfe, etwa 550 für alles zusammen (KK Versicherungen für sich und Kinder + 4% Vermögensbildung + Berufliche aufwendungen. Alles wurde bei Bereinigung berücksichtigt) + 250 Kredit ehebedingt. Sie sagt, sie zahlt für das Haus 450 EU UND kriegt Unterhalt 350 EU.

Aber es wäre,wie du auch sagst besser das haus zu verkaufen oder Gegen Untehalt antauschen.

Austriake
Zitat:Das mit der Arbeitslosigkeit wird nicht funktionieren. Das Gericht setzt dann einfach ein fiktives Einkommen in bisheriger Höhe fest. Denn dass er so viel verdienen kann, hat er ja bewiesen.

Aber wenn er nach kurze arbeitslosigkeit kein Job findet der genau so bezahlt wird wie vorher, dann muss er weniger bezahlter Job annehmen. Man kann doch ihm nicht zumuten, dass er ein Jobangebot ablehnt und damit die Unterhaltschulden weiterlaufen werden.

LG
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#68
Also folgende Kosten für den Vater:

500 EUR an die Bank fürs Haus
800 EUR Unterhalt an die Ex (wie lange?)
930 EUR Unterhalt an die Kinder
160 EUR Mehrbedarf an die Kinder
250 EUR an eine Bank für einen ehebedingten Kredit
550 EUR für Versicherungen und Vermögensbildung an die Kinder, berufsbedingte Aufwendungen.

Das sind 3190 EUR feste monatliche Ausgaben. Hinzu kommen die Kosten aus der Scheidung selbst, die fünfstellig werden dürften. Ich hoffe, du verdienst gut, damit du ihm unter die Arme greifen kannst :-)

Ich weiss ja nicht, was er verdient, aber wenn das nicht wirklich gut ist, dann ist das Ganze ein Kartenhaus, das früher oder später zusammenfällt. Dabei sind Kosten gar nicht wirklich niedriger, wenn er das Haus allein weiter abbezahlen würde aber dafür keinen Ehegattenunterhalt.
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#69
Hi, "p"
Ehegatten Unterhalt zahlt er noch nicht, weil er das Haus noch zahlt.

Zitat:Ich hoffe, du verdienst gut, damit du ihm unter die Arme greifen kannst :-)

Smile
Na ja, bin noch letztes Jahr in der Uni. Danach soll uns besser gehen. Nur hab ich kein Bock indirekt an die Zahlungen an ..Exe teinehmen müssen.
Ideen, wie man das vorbeugen kann??
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#70
Hey Leute!! Mein Freund wird jetzt schreiben, er weiss besser wie man es ausdrückt. Er will aber kein eigenes Account machen.

Hi erstmal, und Danke für die Ratschläge!

Ich habe in der Ehe monatlich €1400 Zinsen und Tilgung bezahlt fürs Haus bis zur Zustellung vom Scheidungsantrag, diese Zahlungen sind aber jetzt auf einen Minimum von monatlich €950 trennungsbedingt reduziert wurden wegen steuerklasse 1. Wenn dass Haus mal verkauft ist, wie hoch darf ich mich wieder belasten bezüglich Vermögensbildung / Darlehen für Wohnung, oder fliesst das alles nur in nachehelichen Unterhalt?

Danke und Gruss,

LG von Lelja!!
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#71
(20-01-2014, 19:39)Lelja schrieb: Nur hab ich kein Bock indirekt an die Zahlungen an ..Exe teinehmen müssen.

Was sich liebt, das unterstützt sich doch gerne gegenseitig :-)

Ideen, was er angesichts dieser Belastung machen kann, gibts viele. Zunächst mal sollte er aber das Haus verwerten. Dann ist ein Punkt weniger auf der Liste, um den gestritten wird.

Geld aus dem Hausverkauf bleibt den jeweiligen ehemaligen Eigentümern, da fliesst nichts in Unterhalt. Nur indirekt würde das eine Wirkung haben, weil die Ex dann Miete zahlen muss und das ihren direkten Barbedarf erhöht.
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#72
Zitat:Was sich liebt, das unterstützt sich doch gerne gegenseitig :-)
Absolut richtig!Smile
Deswegen versuche ich herauszufinden das Minimum was bei uns bleibt und dieses Minimum auch verteidigen. Kein überschussiges Cent in andere Richtung.
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#73
(20-01-2014, 20:13)Lelja schrieb: Wenn dass Haus mal verkauft ist, wie hoch darf ich mich wieder belasten bezüglich Vermögensbildung / Darlehen für Wohnung, oder fliesst das alles nur in nachehelichen Unterhalt?

Hallo LG,

bezüglich Vermögensbildung/Darlehen für Wohnung nach der Ehe darfst Du Dich belasten so hoch Du magst. Es ist Dein Privatvergnügen. Zum Abzug bringen kannst Du es nicht mehr (außer die 4%, die aber ohnehin schon in Abzug gebracht sind).

Ganz grob gesehen musst Du Dich auf Folgendes einstellen:

Nach der Scheidung und Hausverkauf:

Dein Nettogehalt minus die folgenden Posten:

930 EUR Unterhalt an die Kinder
160 EUR Mehrbedarf an die Kinder
250 EUR an eine Bank für einen ehebedingten Kredit
550 EUR für Versicherungen und Vermögensbildung an die Kinder, berufsbedingte Aufwendungen

Vom Rest darfst Du 4/7 behalten, die Ex bekommt 3/7.

Das gilt, wenn man davon ausgeht, dass die Ex nicht mehr arbeiten kann. Wenn man ihr z.B. einen Teilzeitjob zumuten kann, kann ihr das als fiktives Einkommen angerechnet werden. Ob das passieren wird, ist die große Unbekannte in Eurer Scheidung. Das kann niemand wirklich voraussagen.
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#74
Hey Theo!
Zitat:Vom Rest darfst Du 4/7 behalten, die Ex bekommt 3/7.
ist das für immer und ewig? Ich meine, wenn ich z.B. ab nächstes Jahr doppelt so viel verdienen würde, dann was..? Kriegt sie immer noch 3/7 vom neuen einkommen oder geht NUR KU hoch??

LG LG Smile
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#75
aus BGH XII ZR 151/09:

BGB §§ 1578 Abs. 1 Satz1, 1581 Satz 1
a)Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von §1578 Abs.1 Satz1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2011, 437).
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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