14-06-2014, 19:31
Also Skipper du kommst jetzt erstens auf igno und zweitens verbitte ich es mir, dass du irgendwelche Scherze mit meinem Namen treibst, dann muss ich deine dilettantischen und von Unkenntnis nur so triefenden Beiträge in Zukunft nicht ertragen.
Ich gebe dir gerne noch eine letzte Lesehilfe, da du sie dringend nötig zu haben scheinst:
Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass die Beweislast beim Jobcenter liegt. Die sollen dir erst einmal nachweisen, dass du durch Wohngeld nicht mehr hilfebedürftig bist. Was du machen sollst? Das, was ich dir sage!
Wer auf Skipper hören will, darf das. Der darf dann auch drei mal die Woche irgendwelche Belege zum Jobcenter tragen. Also so etwas dummes ist mir noch nicht untergekommen. Tankbelege und Kontoauszüge und am besten noch von drei Zeugen gegenzeichnen lassen. Wohngeldanträge??
Ich glaube ich bin hier falsch.
Ich gebe dir gerne noch eine letzte Lesehilfe, da du sie dringend nötig zu haben scheinst:
Zitat:Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde
Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass die Beweislast beim Jobcenter liegt. Die sollen dir erst einmal nachweisen, dass du durch Wohngeld nicht mehr hilfebedürftig bist. Was du machen sollst? Das, was ich dir sage!
Wer auf Skipper hören will, darf das. Der darf dann auch drei mal die Woche irgendwelche Belege zum Jobcenter tragen. Also so etwas dummes ist mir noch nicht untergekommen. Tankbelege und Kontoauszüge und am besten noch von drei Zeugen gegenzeichnen lassen. Wohngeldanträge??
Ich glaube ich bin hier falsch.