21-06-2014, 12:05
Reich einfach die Umgangsvereinbarung ein. Am besten ist es, wenn eine gerichtliche vorliegt. Zweite Wahl ist eine Umgangsvereinbarung, die beim Jugendamt getroffen wurde. Eine schlichte Vereinbarung zwischen die und der Mutter wäre problembehaftet.
Und dann lass sie kommen. Dann kann man weitersehen, wie man reagiert. Letztlich ist es schon so, dass du irgendwelche Nachweise erbringen musst. Da gibt es allerdings Optionen und Spielraum.
Und dann lass sie kommen. Dann kann man weitersehen, wie man reagiert. Letztlich ist es schon so, dass du irgendwelche Nachweise erbringen musst. Da gibt es allerdings Optionen und Spielraum.