12-02-2017, 16:45
Die eingerichten Unterlagen darf das Jugendamt jederzeit der Ex geben. Ob eine einmalige Einsichtnahme ausreicht, hängt vom Sachbearbeiter ab. Manche sind damit zufrieden, vor allem wenn Unterhalt sowieso reichlich fliesst. Es gibt kein Recht darauf, die Unterlagen nur zu zeigen und dann gleich wieder mitzunehmen. Um ihre Plausibilität zu prüfen, wozu der Berechtigte das Recht hat, reicht eine einmalige Vorlage nicht aus.