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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#17
So, die Antwort des JA kam nach einer Woche.
Bei der Berechnung des Jahresnetto aus dem Jahresbrutto hat sich der Sachbearbeiter um EXAKT 4000,00 Euro zu meinen Gunsten vertan, anders kann ich es mir nicht erklären. Damit lande ich schon (fälschlicherweise) bei 2850€/Monat Netto.
Davon wird abgezogen:
5% berufsbedingte Aufwendungen
Beitrag Pensionskasse (AV)
Beitrag zum Berufsverband
Umgangskosten 90 € (meine Berechung wurde übernommen, Fahrstrecke einfach 100 km)
Beitrag zum Bausparvertrag wurde NICHT akzeptiert.
Ergebnis: Stufe 4 plus Höherstufung um eine Stufe, also Stufe FüNF
Im Letzten Satz wird eine erstmalige Titulierung gewünscht, was falsch ist.Habe 2011 schon tituliert nach Stufe 4.
Frage:
- Wird jetzt automatisch durch die Beistandschaft alle 2 Jahre mein aktuelles gehalt abgefragt? Oder kann das auch im Sand verlaufen?
- Die Titulierung will ich aussitzen. Falls sie mich wieder anschreiben verweise ich auf den bereits bestehenden Titel und dessen Rückgabe. Ist zu rechnen, dass gleich geklagt wird seitens des JA oder künidgen die das an?
LG
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von L3NNOX - 06-03-2017, 08:37

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