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Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt
#4
(12-02-2014, 11:47)MitGlied schrieb: Im vorliegenden Fall gab es sogar Bestrebungen von Seiten des vaters den kontakt wieder her zu stellen.
Nee, umgekehrt. Der Sohn wollte wieder Kontakt aufnehmen. Der Vater hat da geblockt.

Dennoch, in den Nebensätzen wird die Perversion der staatlichen Väterdiskriminierung klar:

der Anwalt der Stadt schrieb:.... bei einer früheren mündlichen Verhandlung vor dem BGH bereits betont. Es habe sich vielmehr um einen „möglicherweise tragischen, aber klassischen“ Fall nach einer Scheidung gehandelt. Als die Eltern des Mannes sich 1971 getrennt hatten, hätten Väter es nach damaligem Recht schwer gehabt, den Kontakt mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern aufrecht zu erhalten.
Sie wissen, was sie tun. Und sie wollen auch noch Geld dafür.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Ibykus - 12-02-2014, 13:09
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 12-02-2014, 20:03
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von blue - 21-02-2014, 20:59
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 21-02-2014, 21:36
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von sorglos - 12-02-2014, 11:59

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