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Erhöhung Kindesunterhalt kommt - entlastendes Kindergeld verschoben
#8
Ich kann nur eine "Meinung" haben die jetzt noch nicht begründet werden kann, aber bezweifle ob eine rückwärts gerichtete Forderung an Unterhalt rechtlich haltbar wäre.
Die Freibetragsänderung ist m.E. nicht im direkten Zusammenhang mit einer rückwirkenden Unterhaltsforderung zu sehen.

Die Finanzverwaltungen geben i.d.R. ihren Senf nach einiger Zeit der Analyse beabsichtigter Steuergesetzänderungen dazu, auch im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit.

Ich spekuliere mal: Durch Zahlung von Unterhalt soll der Bedürftigkeit eines Kindes Abhilfe geschaffen werden. Kommt plötzlich eine rückwärts gerichtete Forderung, würde dies die Aufhebung jeder Rechtssicherheit für den Unterhaltsschuldner bedeuten, der sich weder einer Unterhaltspflichtverletzung noch einer sonstigen Verfehlung wegen pflichtwidrig nicht gezahltem Unterhalt "schuldig" gemacht hätte, beispielsweise wegen eines nicht vollständig bedienten Titels.

Aber es bleibt ein bitterer Beigeschmack. Was wenn man zukünftig die Titel schlicht "anders gestaltet"? Ich denke, der Unterhaltsmaximierungsindustrie fehlt es nicht an Phantasie bis zur vollständigen Ruinierung der Väter und bis hin zum spürbar werden eines dann volkswirtschaftlichen Problems.
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RE: Erhöhung Kindesunterhalt kommt - entlastendes Kindergeld verschoben - von Nappo - 11-03-2014, 19:00

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