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Erhöhung Kindesunterhalt kommt - entlastendes Kindergeld verschoben
#10
Rückwirkende Aberkennung von Freibeträgen durch das FA gab es schon, mir ist allerdings nur ein Fall bekannt. Per Bescheid ist es damals geändert worden, nachdem der Vater die Steuererklärung abgegeben hatte. KU wurde regelmäßig und vollständig gepfändet - da Beamter.

Grund war meine ich, dass die KM für die Kinder den vollen Freibetrag für Betreuung beantragt hat. Ist aber länger her. Müsste ich mal nachfragen.

Zu deiner Frage ein ganz klares Ja - aus meiner Sicht - die Differenz zum KU wird dann sehr wahrscheinlich bis zu einem Stichtag rückwirkend verlangt werden.

Zitat:

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ist gemäß § 1612 a I 2 BGB an den doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) des EStG gekoppelt. An diesem Mindestunterhalt orientieren sich dann die weiteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle.

Die Politik war seit den Wahlen mit anderen Dingen beschäftigt als der Ausarbeitung eines Jahresteuergesetzes für 2014. Aber die Zeit wird kommen und es steht aus meiner Sicht zu erwarten, dass der Kinderfreibetrag und damit der Mindestunterhalt rückwirkend erhöht wird.

Ob damit eine erneute Anhebung des Selbstbehalts verbunden sein wird, bleibt abzuwarten.


DDT 2014

Neuerungen 2014
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RE: Erhöhung Kindesunterhalt kommt - entlastendes Kindergeld verschoben - von Kindeswohlhandel.de - 11-03-2014, 19:34

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