12-03-2014, 11:48
Sind dann keine Neuschulden. Kann die Gläubigerin dann zur Forderungstabelle anmelden ;-)
Mehr wird sie nicht davon haben.
Bitte dran denken: Wer die PI ab 01.07. anmeldet und die Forderungen zu 35% bedienen kann, ´kann auf 3 Jahre abkürzen.
Bei Unterhaltsangelegenheiten würde ich auf die 7 Jahre gehen ;-)
Mehr wird sie nicht davon haben.
Bitte dran denken: Wer die PI ab 01.07. anmeldet und die Forderungen zu 35% bedienen kann, ´kann auf 3 Jahre abkürzen.
Bei Unterhaltsangelegenheiten würde ich auf die 7 Jahre gehen ;-)