08-04-2014, 11:10
Seit 01.01.14 darf jeder Gerichtsvollzieher (und damit sicher auch jeder poplige Behörde) eine erweiterte Auskunft starten.
Dass heisst:
1. Kontenabruf über Bafin über bestehende Konten und Depots
2. KBA - Fahrzeughalterabfrage um Autos zu finden
3. Rentenversicherung um Infos zu Arbeitgeber zu erhalten
4. EMA und Ausländerzentralregister zwecks Aufenthaltsbestimmung
Deutschland - gläsern Vaterland.... Cheers!
Dass heisst:
1. Kontenabruf über Bafin über bestehende Konten und Depots
2. KBA - Fahrzeughalterabfrage um Autos zu finden
3. Rentenversicherung um Infos zu Arbeitgeber zu erhalten
4. EMA und Ausländerzentralregister zwecks Aufenthaltsbestimmung
Deutschland - gläsern Vaterland.... Cheers!