Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ordnungsgeld fällig?
#1
Soeben teilt mir die KM mit, dass sie nicht beabsichtigt, sich an einen wenige Wochen alten Umgangsbeschluss zu halten, und zwar hinsichtlich der kommenden Osterferien.
Die dort getroffene Regelung sieht vor, dass Sohnemann die erste Hälfte der Ferien bei mir verbringt.
Sie beruft sich dabei auf eine anderslautende, ältere und lediglich beim JA diskutierte Vereinbarung, die nie unterschrieben wurde, weil die KM selbst sich geweigert hat.
Zudem behauptet sie, sie hätte bereits irgendwas gebucht.
Im Beschluss werden ausdrücklich Ordnungsmittel angedroht. Hatte ich in der Verhandlung hochoffiziell beantragt. Big Grin
Beim Vorliegen eines Beschlusses ist doch wohl alles andere obsolet, oder irre ich mich? Kann ich in diesem Fall schon mal den Antrag auf Ordnungsmittel stellen?
Zitieren
#2
Die Vorgehensweise hängt ein bisschen davon ab, ob du lieber dein Kind in den Ferien oder das Ordnungsgeld hättest...
Zitieren
#3
(09-04-2014, 16:35)Timo Sassi schrieb: Die Vorgehensweise hängt ein bisschen davon ab, ob du lieber dein Kind in den Ferien oder das Ordnungsgeld hättest...

Verstehe ich nicht ganz. Ich habe der KM mitgeteilt, wie die Lage aussieht. Was soll ich machen, wenn sie sich weigert, sich an den Beschluss zu halten?
Zitieren
#4
Beantrage bei Gericht unter Schilderung der Sachlage die Festsetzung eines saftigen Ordnungsgeldes im Vorwege für den Fall der Zuwiderhandlung. Könnte gut sein, das der Mutti dann die Lust vergeht, sich nicht an den Beschluss zu halten.
Zitieren
#5
(09-04-2014, 16:56)Timo Sassi schrieb: Beantrage bei Gericht unter Schilderung der Sachlage die Festsetzung eines saftigen Ordnungsgeldes im Vorwege für den Fall der Zuwiderhandlung. Könnte gut sein, das der Mutti dann die Lust vergeht, sich nicht an den Beschluss zu halten.

Das Problem ist, dass das bis diese Woche Samstag auf dem Schriftwege nicht hinhauen wird. Kann man in solchen Fällen die Richterin anrufen?
Zitieren
#6
Was ich geschrieben habe geht sowieso nicht, wie ich meine, aber das wäre ein entsprechendes Signal gewesen. Wenn es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, nützt das auch nichts.
Na gut, wenn sie ihn dann zum vorgesehen Zeitpunkt nicht am vorgesehenen Ort übergibt, dann kannst du ganz normal die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen.


(09-04-2014, 17:00)resistance01 schrieb: Kann man in solchen Fällen die Richterin anrufen?

Können kannst du das wohl schon. Ob es etwas bringt weiß ich nicht. Du kannst dir auch über eine einstweilige Anordnung für die betreffende Zeit das ABR übertragen lassen oder es zumindest beantragen.
Zitieren
#7
(09-04-2014, 17:09)raid schrieb: Servus resistance01,

hast Du die Aussage der Kindesmutter schriftlich als SMS oder eMail?

Stelle bitte niemals einen Ordnungsgeldantrag unüberlegt. Das muss sehr gut vorbereitet sein.

Ja, sogar zwei SMS. Trotz meines Hinweises, dass die sowieso nie unterzeichnete und von der KM auch nie eingehaltene Vereinbarung spätestens mit dem Beschluss hinfällig ist, kam eine weitere SMS, die sich nur durch den Vorsatz "Ich wiederhole:" von der vorigen unterschied.
Zitieren
#8
(09-04-2014, 17:00)resistance01 schrieb: Das Problem ist, dass das bis diese Woche Samstag auf dem Schriftwege nicht hinhauen wird. Kann man in solchen Fällen die Richterin anrufen?

Wieso nicht?

Jedes Gericht hat ein FAX.

Simon II
Zitieren
#9
Schreib heute auch noch eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter mit der Bitte um Vermittlung. Je mehr Leute Bescheid wissen, umso besser.
Zitieren
#10
(09-04-2014, 17:09)raid schrieb: Stelle bitte niemals einen Ordnungsgeldantrag unüberlegt. Das muss sehr gut vorbereitet sein.

Dem kann ich nur zustimmen. Poche bei der KM auf die Einhaltung der Umgangsreglung am besten schriftlich damit du was in der Hand hast. Den Ordnungsgeld Antrag stell erst nach Ostern also wenn es tatsächlich geschehen ist. Nie vorher
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#11
(09-04-2014, 17:25)Simon ii schrieb: Wieso nicht?

Jedes Gericht hat ein FAX.

Simon II

Einen Versuch ist es wert.
Was genau soll ich schreiben?
Zitat:Antrag auf Androhung eines empfindlichen Ordnungsgeldes im Falle der Zuwiderhandlung gegen Beschluss X.
Mit Kurznachricht vom 09.04.14 teilt die KM mit, dass usw.
, oder so ähnlich?

(09-04-2014, 17:26)Timo Sassi schrieb: Schreib heute auch noch eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter mit der Bitte um Vermittlung. Je mehr Leute Bescheid wissen, umso besser.

Sachbearbeiterin beim JA?
Zitieren
#12
Ja, beim Jugendamt. Sorry!

Es ist ja egal, wann das bei Gericht eingeht. Der Gedanke dahinter ist ja, der Mutter mit dem Zaunpfahl zu winken, insofern muss das Schreiben rechtzeitig an die Mutter weitergeleitet werden. Auf der anderen Seite kannst du ihr ja eine Abschrift zukommen lassen.Smile
Alternativ kannst du auch einen Ordnungsgeldantrag schreiben und der Mutter eine Kopie zukommen lassen mit dem Hinweis, dass der sofort rausgeht, sollte das Kind nicht wie vereinbart für die Ferien übergeben werden.
Zitieren
#13
Nötigung oder Erpressung müssen einen rechtswidrigen Zweck verfolgen und zugleich die Tatbestandsmerkmale der Gewalt oder der Drohung mit einem empfindlichen Übel aufweisen. Also bitte.
Zitieren
#14
Irgendetwas wird einem sowieso vorgeworfen oder in die Schuhe geschoben. Da ist es manchmal schon fast egal, was das ist.

Es war auch nur ein Gedanke, eine Alternative und kein Muss.
Zitieren
#15
Danke Euch! Smile

JA-Tante ist informiert, die Richterin rufe ich dann gleich mal an.
Ergebnis werde ich zeitnah mitteilen.
Zitieren
#16
So, die Richterin lässt durch Ihre Sekretärin mitteilen, dass im Vorhinein nichts unternommen werden könne.
Sollte die Herausgabe des Kindes tatsächlich nicht wie im Beschluss vorgesehen stattfinden, solle ich einen Antrag auf Ordnungsmittel stellen, der dann entsprechend geprüft würde.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir nochmals bestätigt, dass eine etwaige vor dem Beschluss getroffene Privatvereinbarung, die es ja hier noch nicht einmal in verbindlicher Form gibt, weil sie nie unterzeichnet wurde und die KM sich kein einziges Mal dran gehalten hat, nichtig ist.
Es zähle allein der letzte Beschluss.
Probatum est.
Bin mal gespannt, ob ich meinen Sohn am Samstag bekomme.

Das JA hat sich übrigens tatsächlich telephonisch ins Zeug gelegt:
Die Vertretung unserer Sachbearbeiterin hat mir allen Ernstes vorgehalten, in ihren Notizen stünde aber, dass laut Vereinbarung der Sohnemann die erste Woche der Osterferien zur KM solle, und dass selbige sich doch darauf verlassen habe. Mein Einwurf, dass diese Vereinbarung von der KM nie eingehalten wurde, weswegen ich ja ein Verfahren in Gang gesetzt hätte, dessen Ausgang in Form eines rechtskräftigen Beschlusses ja wohl bindend sei, beeindruckte sie gar nicht. Die Tatsache, dass ich mich vor dem Umgangsverfahren mehrfach vergebens auf nämliche Vereinbarung verlassen habe, ebenso wenig. Typisch JA eben. Angry
Mami wolle sich noch mal bei ihrem Anwalt Rat holen. Wenn der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er ihr doch hoffentlich sagen, wie sich die Sache verhält, oder?
Zitieren
#17
(10-04-2014, 11:51)raid schrieb: Bitte drum, sei hartnäckig, und lass dich mit der Richterin verbinden.

Sie soll und muss Dir helfen, weil insofern ein Ordnungsgeldantrag scheitert, ist u.U. der gesamte Umgang gefährdet.

Was soll sie denn tun? Ist doch auch nervig, wenn sie bereits gesagt hat, was Phase ist.
Zitieren
#18
(10-04-2014, 11:51)raid schrieb: Der Jugendamtsvollidiotdame solltest Du einfach deutlich erklären, was der Unterschied zwischen einer gerichtlichen Vereinbarung und irgendeinem Entwurf beim Jugendamt ist.

Falsch!

Die JA-Dame ignorierst Du einfach!

Sie will Dir und Deinem Kind nicht helfen und deshalb ist jede weitere Bemühung bei ihr sinnloser Aufwand.

Simon II
Zitieren
#19
Es ist nicht so wahnsinnig wichtig, was die Leute im Detail sagen. Du hast erfolgreich die Pferde scheu gemacht und Mutti wird sich jetzt dreimal überlegen, was sie tut. Wenn sie doch fährt, kannst du davon ausgehen, dass ihr Urlaub gründlich versaut ist und du wirst dann ganz gemütlich ein Ordnungsgeld beantragen.

Mission accomplished!
Zitieren
#20
Moin.

Jugendämter MÜSSEN gar nichts, solange ein Kind nicht in Lebensgefahr ist. Darüber hinaus steht ihnen ein weiter Ermessensspielraum für ihr Entscheiden und Handeln zu.

Ausfall oder Verschiebung von Umgang gilt nicht als lebensgefährlich.

Das ist auch der Grund, weshalb das Gericht mitteilten ließ, daß VOR dem fraglichen Umgang nichts mehr unternommen werde(n könne).

-

resist,
ich denke, hier ist jetzt eine pragmatische Lösung gefragt.

Wie sieht denn die Alternative zur ersten Woche aus?
Wenn die Vereinbarung, auf die sich die Mutter beruft - erste Woche bei ihr, zweite bei Dir - lautet, dann nimm das eben so, bevor gar kein Umgang zustande kommt, weil Du auf erst Woche bestehst.

Zukünftig sollten allerdings Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um im Falle einer erneuten Störung mütterlicherseits, RECHTZEITIG robust FÜR den Umgang eintreten und ihn organisieren zu können.

Gerichte sehen es nicht gern, wenn die Parteien mit Ordnungsgeldanträgen fuchteln, sind sie doch gehalten, die Eltern zu befrieden. Mit Blick auf das Kind Besser die Regelverstöße benennen und es dem Gericht überlassen, wie es den Umgang durchsetzt.

S.
Zitieren
#21
(10-04-2014, 12:29)Skipper schrieb: ich denke, hier ist jetzt eine pragmatische Lösung gefragt. [...]

Ich setze mich seit nunmehr 5 Jahren dafür ein, dass Umgang stattfindet, zuletzt auf dem Verfahrensweg. Der Beschluss lag rechtzeitig, nämlich am 03.03.14, vor. Es ist halt so, dass die KM einfach im alten Gleise bleibt und sich willkürlich irgendeinen Unsinn ausdenkt und den Umgang boykottiert, um mich zu ärgern.
Die Androhung von Ordnungsmitteln steht gerade deswegen im Beschluss, weil die Richterin kapiert hat, wer hier nicht kooperiert. Insofern gibt es für mich keine pragmatischen Lösungen mehr; das habe ich lange genug versucht, und ich bin damit über viele herbe Enttäuschungen, geplatzte Termine, erhebliche finanzielle Probleme und eine in weiten Teilen zerstörte Beziehung zu meinem Sohn letztlich beim Minimalumgang gelandet. Es reicht einfach. Von mir gibt es nur noch Paragraphen und Anträge beim Gericht. Ich lasse mich in keinem einzigen Punkt mehr ver**schen.
Deinen Hinweis in allen Ehren. Wink

Ich habe noch kurz ein Schreiben bei der KM eingeworfen, damit keine Zweifel darüber aufkommen, dass sie Kenntnis von der Sachlage hat(te):
Zitat:Liebe Kindesmutter,

hiermit setze ich Dich davon in Kenntnis, dass ich unseren Sohn am Samstag, dem 12.04.14, gemäß der mit Beschluss des AG Hintertupfingen-Nordost 04.03.14 getroffenen Umgangsregelung bei Dir abholen werde.
Etwaige Möglichkeiten den Umgang zu regeln, die vor diesem Beschluss beim Jugendamt diskutiert wurden, sind spätestens durch ihn nichtig, worüber ich Dich bereits per SMS informiert habe.
Ich möchte hinzufügen, dass Du selbst Dich kein einziges Mal an die dort erörterten Vorschläge gehalten hast, weswegen ich überhaupt ein Umgangsverfahren in Gang gesetzt habe. Du hast die Vereinbarung nie unterzeichnet und kurz nach unserem Gespräch dem Jugendamt gegenüber sogar schriftlich erklärt, dass Du sie für gegenstandslos erachtest.
Eine Berufung auf eine solche Abrede ist somit rechtlich unmöglich und scheidet, mit Verlaub, auch bereits aus rein logischen Gründen von Vornherein aus.
Solltest Du unseren Sohn nicht wie vorgesehen an mich herausgeben, werde ich einen Antrag auf die Festsetzung von Ordnungsmitteln gemäß § 89 FamFG, dessen Prämissen hier vollumfänglich erfüllt wären, gegen Dich stellen.
Auf meine telephonische Nachfrage beim Gericht vom 10.04.14 wurde mir der gesamte Sachverhalt genau wie beschrieben bestätigt. Man könne allerdings nicht im Vorhinein tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ich glaube, ich habe jetzt alles getan, was machbar ist.
Mal sehen, was passiert.
Danke für Eure Anregungen.
Zitieren
#22
(10-04-2014, 13:38)resistance01 schrieb: Ich glaube, ich habe jetzt alles getan, was machbar ist.

Den Satz hier "Man könne allerdings nicht im Vorhinein tätig werden." hätte ich nicht in den Brief geschrieben. Auf solche für Dich negativen Sachen stößt man die Gegenseite nicht mit der Nase drauf!

Ansonsten ist der Brief in Ordnung.

Ich drücke Euch die Daumen!

Simon II
Zitieren
#23
Ich wollte mit dem Satz zum Ausdruck bringen, dass das Gericht sich gewissermaßen unverbindlich bereit erklärt hat, im Falle des Falles im Nachhinein in meinem Sinne tätig zu werden bzw. bedauert, jetzt noch nichts tun zu können.
Ansonsten hast Du natürlich recht. Ist eigentlich überflüssig.
Danke nochmals. Smile
Zitieren
#24
Update

Die KM ist sich auch für nichts zu schade: Eben ruft mich mein Sohn an und wirft mir vor, ich würde den von Mami geplanten Urlaub verhindern, den er doch auch machen wolle.

Ich habe ihm mitgeteilt, dass es eine klare Regelung gibt, an die sich alle zu halten haben, dass es hinreichend Zeit für seine Mutter gab, den Urlaub anders zu planen, und dass meine Pläne auch schon x-fach durchkreuzt worden sind.

Er selbst tanzt mir ja auch schon seit einiger Zeit von der KM angestiftet auf der Nase herum. Die Minimierung des Umgangs kam ja dadurch zustande, dass ich auf Anraten der Lehrer begonnen habe, Sohnemann schulisch auf Kurs zu bringen, was durch die Mutter vollständig konterkariert wurde. Sie hat ihre Chance gewittert und ihm gesagt:

Zitat:"Wenn der Papa Dir zu streng ist, musst Du auch nicht mehr hin."

Dieses Statement hat er mir dann in Ich-Form in einem Café, in das ich einbestellt wurde, vorgetragen. In der Folge wurden dann Umgangstermine kurzfristig abgesagt, wenn ich zuvor ernste Gespräche über den Themenkreis Schule mit meinem Sohn geführt hatte. Bis ich einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt habe, weil es so nicht weiterging.

Auch mein Sohn muss jetzt lernen, dass er mich ernst zu nehmen hat und nicht nach Belieben herumschubsen kann. Das ist ja genau das Problem, das auch in der Schule virulent wird: Der kleine Mann führt sich auf wie King Louie und meint, alles drehe sich um ihn und seine kurzfristigen Wünsche. Hat auch eben wieder einfach aufgelegt, als er mitbekam, dass ich nicht bereit bin, meine Meinung zu ändern. Zu wessen Lebenshaltung ich da Parallelen entdecke, verrate ich an dieser Stelle nicht.

Zu Weihnachten ist mein Sohn trotz Absprache nicht zu mir gekommen, weil die KM mich ärgern wollte. Daran fanden weder sie noch er etwas schlimm, aber wenn Mami Gerichtsbeschlüssen zum Trotz Urlaub plant, schickt sie ihn vor, und er macht mir Vorwürfe.
Ich fasse es nicht! Angry

Dass er von seiner skrupellosen Mutter instrumentalisiert wird, sich mit ihr solidarisiert und darunter zu leiden hat, schmerzt mich, aber es gibt keinen anderen Weg mehr. Der Junge muss lernen, dass ich nicht der Spielball der Launen seiner Mutter bin, und auch nicht der seinigen. Bei nicht getrennten Eltern kann sich ein Kind auch nicht aussuchen, ob es einen Elternteil nicht sehen will, weil es nicht nur Eiscreme und Fernsehen gibt, wenn man sich schlecht benimmt. Ich tue sonst von Vergnügungsparks, über Zelttouren bis zu teuren Geschenken alles für meinen Sohn, aber ein Hampelmann, bei dem man sich nur die Rosinen rauspicken kann, bin ich nicht.

Tut mir ja leid, aber auf lange Sicht ist es für meinen Sohn gesünder, dass er lernt, dass er mich zu respektieren hat, wenn er nicht auf die schiefe Bahn geraten soll, denke ich. Doof nur, dass die KM es wieder geschafft hat, dass ich der Buhmann bin. Bei diesen irren Kreidekreismüttern changiert man halt immer zwischen Scylla und Charybdis. Damit muss man wohl leben.
Zitieren
#25
Du hast einen wunden Punkt getroffen. Das sollte dich in deinem Handeln bestätigen. Allerdings musst du dich darauf gefasst machen, dass das noch nicht alles ist.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Sohn bei der Übergabe behauptet, er wolle nicht mit und Mutti dann grinsend mit den Achseln zuckt oder ähnliche Spielchen.
Auch dann musst du ein Ordnungsgeld beantragen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste