15-06-2014, 14:36
Ortsabwesenheiten sind anzumelden und genehmigen zu lassen. Basta! Wenn das Kind wochenlang auswärts auf Kosten anderer verpflegt wurde, ist das zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne Von §11 Abs.1 SGB II. Basta! Das ist übrigens auch so, wenn man zum Beispiel im Krankenhaus liegt und dort verpflegt wird. Da gab es für so manche schon ein böses Erwachen.