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Mich hat es nun auch erwischt - Unterhalt
#1
Hallo Zusammen,

schön, dass es euch gibt. Habe mich schon Wochen vor der Trennung mit der Seite identifiziert. Teilweise ist das echt lebensfremd, was hier abgeht - naja, das Leben sollte weitergehen.

Zu meiner Person: ich, also der künftige Zahlesel, habe leider auf viel Freizeit verzichtet und neben dem Beruf studiert. Mit dem Ergebnis, dass ich nun rd. 2600 € netto pro Monat verdiene.
Nun sehe ich 10 Jahre älter als meine gleichaltrigen Mitbürger aus.
Kann auch darin liegen, dass ich eine nichtehelich [Unterschreitung des Mindestniveaus] habe. Und klar, ich war zu 50 % beteiligt. Verhütung ist ja Männersache....
Der Pearl-Index bei der Pille ist ja nicht 100 %. Wie auch immer, ich bin seit Mai 2013 Vater.
Zur Sache: Dass ich Unterhalt zahlen muss (auch die mögliche unendliche Dauer) ist mir bewusst. Nur habe ich eine Frage: hat es Auswirkungen, wenn die Kindesmutter vor der Geburt (ich glaub so um die zwei Monate) arbeitslos war? Reduziert sich dann Ihr Mindestbedarf auf 800 €? Muss ich Ihr ehemaliger Verdienstausfall im vollem Umfang ersetzen? Hat jemand Erfahrung? Es werden schon Briefe mit dem gegnerischen Anwalt geschrieben. Schon mal vielen Dank in Voraus!
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#2
Ihr wart nicht Verheiratet wenn der KM was zustehen würde hätte meine längst Alarm gemacht. Die höhe des Kindesunterhalt entnimmst Du der Düsseldorfer Tabelle das Staatliche Kindergeld was Deine Ex bekommt wird Dir zu hälfte angerechnet.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
Hi Zala,

stimmt, Kindsunterhalt (was ich gerne zahle) sind um die 250 Euronen, stellt sich nur die Frage, ober der Bedarf der Kindesmutter bei 1200 € oder weniger liegt. Schließlich wurde Sie (Vertrag ist ausgelaufen) vor der Geburt arbeitslos.....Das macht schon ein Unterschied, denn die Dame will nach der dritten Kerze nur halbtags arbeiten.....Schließlich bin ich ja nach 1615 BGB verpflichtet, der Dame finanziell unter die Arme zu greifen....Auch wenn wir nicht verheiratet waren, habe ich muffensaufen, die KM die nächsten 15 Jahre zu finanzieren......
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#4
Das geht aber nur in Ausnahme Fällen. Wenn sie infolge der Schwangerschaft arbeitsunfähig wäre oder das Kind eine Behinderung hat. So das euer Kind eine Rund um die Uhr Betreuung braucht. Meine Ex wäre da aber sehr schnell gekommen. Die ist aber einfach nur faul.
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#5
Oh Gott dann muss er auch bald aufstockenUndecided
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#6
....das bleibt ja spannend. Ihr gegnerischer Anwalt hat schon 1200 € Bedarf ausgerechnet, zzgl. Kindesunterhalt abzüglich Einkünfte aus V+P (angeblich nur ein GEwinn in Höhe von 100 €). Würde bedeutet, dass ich nach dem Elterngeld rd. 1200 € löhnen müsste, wobei ich mich auch etwas ärmer gemacht habe: Fahrtkosten in Höhe von 242 € pro Monat, private Rente und BU von insgesamt 200 €.....Mensch Mensch Mensch - das Vertrauen ist kaputt. Muss also 8 Jahre warten (haha nur 8 Jahre), bis ich mir wieder mal was aufbauen kann.....Des Wegen hoffe ich auf einen niedrigeren Bedarf.....das meinte mein Anwalt, aber ich hoffe der hat mich nicht angelogen.....

klar muss ich "aufstocken". Dame hat ja schon bereits sich informiert, dass keine Vollzeitbeschäftigung nachgegangen werden muss. Die Hürden in den Gerichten scheinen nicht besonders hoch zu sein, ein paar Tränen und das reicht. Wo der Zahlesel bleibt ist egal......
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#7
(14-04-2014, 19:40)pac80 schrieb: Mit dem Ergebnis, dass ich nun rd. 2600 € netto pro Monat verdiene.

Die nächsten Jahre werden dir nur rund 1100 bis 1400 EUR bleiben.

In deinem Fall geht es um zu zwei Punkte: 1. Wie hoch ist der Anspruch der Mutter auf Unterhalt gemäss §1615l BGB und 2. Wie lange wird sie unterhaltsberechtigt sein.

Der Anspruch richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Genau wie bei der Berechnung deines Einkommen leitet sich ihr Einkommensniveau nicht nur von den letzten beiden Monaten vor Eintritt der Unterhaltspflicht/Berechtigung ab, sondern über einen längeren Zeitraum, Standardfall ist ein Jahr (davon kann aber abgewichen werden). Eine zweimonatige Arbeitslosigkeit wird also ihr relevantes Einkommen zwar senken, ist aber nicht alleiniges Markiermass. Ist beim Elterngeldanspruch ähnlich, das übrigens teilweise anspruchsmindernd wirkt.

Die drei Jahre sind nur die Grenze für komplette Nichterwerbstätigkeit. Man hat zwar eilig und schnell eine flächendeckende frühkindliche Betreuung eingeführt, aber -wen wunderts- das Unterhaltsrecht in keinster Weise daran angepasst. Rechne damit, dass du nochmal mehrere Jahre eine Teilzeittätigkeit der Mutter aufstocken musst und rechne auch damit, dass unterm Stich deshalb nicht weniger Unterhalt anfällt, weil der liebe BGH in Abkehr der früheren Rechtslage alle Betreuungkosten nun komplett als Mehrbedarf einstuft. Du darfst also dafür blechen, dass sie wenig arbeitet weil sie ein Kind hat und du darfst dafür gleichzeitig blechen, damit das Kind betreut wird und sie arbeiten kann.
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#8
Hi Zusammen,

ja so sehe ich das auch....immer Pro-MV, Zahlesel interessiert keinen. Vollzeit kann Sie ja nun nicht mehr (?). Ist halt für mich schwierig, muss schon aufpassen, dass ich nicht in ein Loch falle (nicht sexistisch gemeint). Ich denke, es geht jedem so am Anfang: man hat sich was aufgebaut, ein Fehler und nun ist die Zukunft versaut. Versteht mich nicht falsch: ich liebe mein Kind. Aber es ist sehr hart. Die Kindsmutter will sich ein Haus kaufen und ich finanziere den Schrott indirekt mit. Währendessen hat Sie ein sorgenfreies Leben. Naja, wenn nichts mehr hilft kann man auch den Kopf gegen die Wand fahren. Ich war nur leicht zufrieden, als mein Anwalt meinte, ihr Bedarf ist 800 abzüglich Gewinn der Wohnung. Sollte Sie dann irgendwann mal arbeiten, so muss ich immer nur auf die 800 ./. Gewinn der Wohnung aufstocken. Hat der mir falsche Hoffnungen gemacht? Wie soll dann mein Leben weiter gehen? Habe 12 Monate die Hölle mit der Frau durchgemacht.....und werde den Rest meines Lebens diesen Horror weiter gehen......hätt ich nicht studiert, wäre ich wenigstens ein Mangelfall....Wenn man von 1400 auf 1100 fällt ist das nicht so hart.....
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#9
Du bist natürlich auch ein lukratives Ziel, das leicht abzuernten ist. Gut getimed, just zum Ende des Zeitvertrags kommt das Kind, beim Vater ist etwas zu holen - perfekt. Da kann man schon mal die Pille "vergessen", oft erlebt. Die nächsten Jahre hat sie ausgesorgt. Solche Frauen wiederholen diese Masche gerne, vielleicht bringt dich die nächste vergessene Pille bei ihrem nächsten Lover früher wie gedacht vom Unterhalt runter.

Dein Anwalt arbeitet vor allem für seine Rechnung. Wenn er dir etwas von 800 EUR Betreuungsunterhalt erzählt und der gegnerische Anwalt will 1200, beträgt der Streitwert 12*400 EUR, je höher der Streitwert desto höher seine Rechnung. Welche Zahl realistisch ist, kann man ohne genaue Kenntnis der vorgelegten Zahlen nicht sagen.

Hast du eigentlich das gemeinsame Sorgerecht?
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#10
Ja zum Glück hab ich das beantragt und bekommen, und klar hat die KM alles dafür getan um schnell schwanger zu werden. Sie hat ja schon ein Kind (6 Jahre, Vater hat kurz nach der Geburt wie ich die Flucht ergriffen, war des wegen in psychischer Behandlung)...vielleicht hast du Recht, ein drittes wird bestimmt dann kommen, wenn die KM wieder arbeiten muss......Vielleicht hab ich auch eine Chance meinen Sohn zu mir zu nehmen.....Ich denke, in Kürze kommt da mehr Licht ins Schatten und ich bekomme konkrete Zahlen. Die KM war schon fleißig und hat sich entsprechend arm gerechnet. Sogar möchte Sie die Wohnung verkaufen und dann in ein Eigenheim mit Garten ziehen. Finanzierung ist natürlich unklar, sie stammt von bäuerlichen Verhältnissen ab. Mensch Mensch Mensch, die Gerichte und die Gesetze sind echt der letzte Rotz. PS: bin nun unfruchtbar Smile
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#11
(14-04-2014, 22:11)p schrieb: Du bist natürlich auch ein lukratives Ziel, das leicht abzuernten ist. Gut getimed, just zum Ende des Zeitvertrags kommt das Kind, beim Vater ist etwas zu holen - perfekt. Da kann man schon mal die Pille "vergessen", oft erlebt. Die nächsten Jahre hat sie ausgesorgt.
Hallo pac80 - Willkommen im Forum auch von meiner Seite!

Bin in fast derselben Situation wie Du. Meine Tochter ist allerdings mittlerweile 13 und von meiner Vaterschaftt erfuhr ich erst, als Sie schon 7 war. Rein finanziell gesehen war das, wie man an Deinem Fall wieder sieht, kein Nachteil. Aber nun zu Deiner Situation. Gerade weil das Timing so perfekt war, die Standardfrage - bist Du Dir denn ganz sicher, ob Du de facto überhaupt der leibliche Vater bist? Erfahrungsgemäß haben solche Frauen gerade in der heißen Phase mehrere Typen am Start.

(14-04-2014, 22:27)pac80 schrieb: Vielleicht hab ich auch eine Chance meinen Sohn zu mir zu nehmen.....
Das wirst Du einklagen müssen, kannst Du aber völlig vergessen. Da gewinnt eher 1860 die Champions League Cool

(14-04-2014, 22:27)pac80 schrieb: Die KM war schon fleißig und hat sich entsprechend arm gerechnet. Sogar möchte Sie die Wohnung verkaufen und dann in ein Eigenheim mit Garten ziehen. Finanzierung ist natürlich unklar, sie stammt von bäuerlichen Verhältnissen ab
Mir stellt sich hier die Frage, ob die Madame denn überhaupt bedürftig ist. Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht, wie Madame sich das vorstellt. Klingt irgendwie so, als ob sie Vermögen hat?
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#12
Hi TSV, da ich FCK Fan bin, würde ich mich freuen, wenn 1860 mal die Champions League gewinnt. Dass jemals mein Sohn bei mir wohnen wird, ist natürlich Wunschdenken. Ich hoffe nur, dass er irgendwann mal diesen Wunsch äußert....Aber das ist Zukunft.
PS: ich bin der Vater.... Ich erinnere mich noch an dem Tag: ich musste zu Ihr kommen, sofort, egal ob geduscht etc. Alle Warnsignale haben bei mir völlig versagt, nun ist meine Zukunft neu zu orientieren. Zur Zeit darf ich gnädigierweise den Kleinen so oft sehen wie ich will, wer weiss wie lange. In der Zeit, in dem ich mein Sohn betreue, geht die KM auf die Pirsch.... TRAURIG!
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#13
(14-04-2014, 22:47)pac80 schrieb: PS: ich bin der Vater.... Ich erinnere mich noch an dem Tag: ich musste zu Ihr kommen, sofort, egal ob geduscht etc. Alle Warnsignale haben bei mir völlig versagt,
Ich meine, bist Du Dir gaaaanz SICHER. Wurde ein Vaterschaftstest gemacht?

(14-04-2014, 22:47)pac80 schrieb: Hi TSV, da ich FCK Fan bin, würde ich mich freuen, wenn 1860 mal die Champions League gewinnt.
Das ist ja geil, ein Lauterer! Das passt ja zusammen. Na ja, erstmal müssten wir aufsteigen, das klappt ja bekanntlich nicht. Aber Ihr könnt es noch schaffen, viel Glück dazu!

(14-04-2014, 22:47)pac80 schrieb: Dass jemals mein Sohn bei mir wohnen wird, ist natürlich Wunschdenken. Ich hoffe nur, dass er irgendwann mal diesen Wunsch äußert....Aber das ist Zukunft.
Je älter Dein Sohn wird, umso mehr wird Sein Wunsch respektiert werden, da hast Du natürlich Recht.
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#14
....es wird eine harte Zeit, wie für mein Sohn und mich und wegen dem Fussball Smile Wenn ich konkretere Zahlen und man sich dann geeinigt hat, werde ich es in groben Zügen kund tun.....Wenn jemand Erfahrungen hat, bitte teilen, bin am Anfang des "Unterhalts-Wirr-Warr-Prozesses" angekommen.....
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#15
Moin Moin, die Frage stellt sich nicht, er ist ein Teil von mir. Bin mal gespannt, ob der gegnerische Anwalt schnell in die Gänge mit der Forderung gg mich kommt. Wenn die Forderung zu hoch ist, will ich mich wehren können. Für mich ist das alles eine psychologische Kriegsführung - wahrscheinlich erhalte ich ende April die errechnete Zahllast. Hat man da noch Zeit ein Widerspruch einzulegen, wenn man sich abgezockt fühlt? Lt. Aussage der KM muss ich erst ab Mai blechen....(steht natürlich im Brief des Anwaltes so nicht drin). Der gegnerische Anwalt hat noch nicht mal meine BU in Höhe von ca. 40 € anerkannt. Die Einkünfte der KM über V+P wurden anscheinend schön nach unten gerechnet (über einen StB), wobei ich mich hier auch nicht gerne verarschen lasse. Schließlich muss ja in der Berechnung des Gewinnes, das Finanzamt zustimmen......das wird sicherlich mein schönstes Ostern......
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#16
(14-04-2014, 22:47)pac80 schrieb: ich musste zu Ihr kommen, sofort

Hinterher kann man immer leicht -zig Warnsignale auflisten, die einem zur Vorsicht raten hätten müssen. Aber so läuft eben der Trick, perfekt angepasst an die menschlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen Verhältnisse. Du hättest zu diesem Zeitpunkt auch über so etwas wie die Trennungsfaq gelacht und keine Zeile freiwillig gelesen, das Werk von "Spinnern die nicht mit Frauen klarkommen".

Sei froh, dass die Mutter dich als billige Zusatzbetreuung benutzt, während sie dem Nächsten nachjagt, der Vater werden soll. Sie ist sich ihrer Sache sehr sicher und hat deshalb zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Eifersuchts- und Konkurrenzprobleme, wie das normalerweise auch üblich ist. Das ist die Angst dieser Mütter, der andere Elternteil könne "besser" sein und einem das "eigene" Kind "abspenstig" machen. Wenn sie wieder schwanger wird, wäre das ein Glück für dich, wie gesagt.

Mal dir lieber nicht die Zukunft aus, Vater und Sohn auf dem Fussballplatz. Bleibe besser in der Gegenwart. Wenn es nicht so kommt, bist du nur zusätzlich frustriert. Sicher ist gar nichts, vielleicht spielt sie mit dem Nächsten heile Familie in Haus und Garten, die Väter der älteren Kinder stören dann dabei. Wie ist denn das Verhältnis des grösseren Kindes zum Vater?

Zitat:die Frage stellt sich nicht, er ist ein Teil von mir

Schon allein aufgrund deiner finanziellen Situation (du bist ein lohnendes Ziel, wo es viel Geld bringt, dir eine Vaterschaft anzuhängen) würde ich trotzdem einen privaten Test machen. Woher weisst du, dass am Tag vor oder nach deines vermuteten Zeugungszeitpunkts nicht andere heisse Verehrer herbeigerufen wurden?

Anwälte wären jetzt noich nicht nötig gewesen, erst vor Gericht. Deren Rechnung wird dich noch heftig belasten. Da ja die Anwälte nun schon arbeiten, wird es auch vor Gericht gehen, damit an dir richtig was verdient wird. Kommt es also nicht zu einer Einigung, wovon auszugehen ist, wird eine Seite klagen. Du, weil du nicht so viel zahlen willst oder sie, weil sie mehr möchte als du bietest. Dann wird ein Richter entscheiden. Schreibe in diesem Thread die weiteren Geschehnisse, vielleicht helfen dir ein paar Tips.
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#17
(15-04-2014, 10:32)p schrieb:
(14-04-2014, 22:47)pac80 schrieb: ich musste zu Ihr kommen, sofort
Zitat:die Frage stellt sich nicht, er ist ein Teil von mir
Schon allein aufgrund deiner finanziellen Situation (du bist ein lohnendes Ziel, wo es viel Geld bringt, dir eine Vaterschaft anzuhängen) würde ich trotzdem einen privaten Test machen. Woher weisst du, dass am Tag vor oder nach deines vermuteten Zeugungszeitpunkts nicht andere heisse Verehrer herbeigerufen wurden?

Kurze Aktualisierung dazu, sonst kann der Thread nicht zielführend fortgesetzt werden, der TO hatte damals einen Vaterschaftstest machen lassen, er ist definitiv der Vater. Just 4 info.
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#18
Ok, dann ist das erledigt, um so besser.
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#19
Wie ist das weiter gegangen?
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#20
(12-08-2015, 14:04)Paabel schrieb: Wie ist das weiter gegangen?


Guten Morgen, es gibt nix neues an der Front. Ich zahle derzeit BU und KU. Habe mich mal bei anderen Schlau gemacht, darunter auch war auch ein Freund, der Familienrechtler ist. Er meint, es wird heißer gekocht, als gegessen wird. Grundsätzlich 3 Jahre lang zahlen, danach zurücklehnen und abwarten. KM fordert viel....aber Recht bekommen, das steht in den Sternen. Der Umgang wird derweil zum Glück nicht boykottiert. Sie lebt mit Ihrem Next in einer Partnerschaft Smile. Ein Tipp von mir ist, dass eine Titulierung des Betreuungsunterhalt in den ersten drei Jahren stets zu vermeiden ist. Sollte Sie meinen, von mir weiteren Unterhalt nach 3 Jahren zu erhalten, so muss die Madame klagen, Ausgang weiss natürlich keiner. Ich habe mein Leben auf H4 Niveau umgestellt und es lebt sich auch irgendwie..... Wenn jemand Erfahrung bei Unterhalt ab 3 Jahren (insb. nichtehelich) hat, so freue ich mich auf Erfahrungsaustausch. Beste Grüße!

...ps, wenn jemand weitere Detailfragen z.B. zur Höhe des BU hat, so bitte PM. Wir haben uns auf einen Betrag außergerichtlich geeinigt. Gebe gerne auch weitere Tipps.
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#21
Du zahlst freiwillig BU und willst auch noch Tipps gaben? Zu was?
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#22
(13-08-2015, 08:08)tumi schrieb: Du zahlst freiwillig BU und willst auch noch Tipps gaben? Zu was?

Wenn ich alles bisher richtig verstanden habe, zahlt er Betreuungsunterhalt, weil dieser auf drei Jahre tituliert ist.
Er rät deshalb davon ab, BU zu titulieren. OK, verstanden. Ex hat schon Mr. Next im Haus, der Tatbestand nach § 1579 Abs. 2 BGB wäre zwar erfüllt, wird aber durch die Titulierung ausgehebelt.

So weit, so schlecht.

Andererseits - wenn Exe Gefallen gefunden hat am Gebären, kann sein daß sie sich von Mr. Next schwängern lässt, wenn die drei Jahre um sind. Spätestens dann hat pac80 die Exe los.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
(13-08-2015, 09:25)Austriake schrieb:  Ex hat schon Mr. Next im Haus, der Tatbestand nach § 1579 Abs. 2 BGB wäre zwar erfüllt, wird aber durch die Titulierung ausgehebelt.

Der "Tatbestand nach § 1579 Abs. 2 BGB" ist nicht erfüllt, der genannte Paragraf ist hier gar nicht anwendbar, weil die beiden nicht verheiratet waren. Es geht hier um Betreuungsunterhalt, nicht um nachehelichen Unterhalt.

Um den BU kommt er nicht herum, solange das Kind noch nicht drei Jahre ist.
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#24
(13-08-2015, 10:05)Theo schrieb:
(13-08-2015, 09:25)Austriake schrieb:  Ex hat schon Mr. Next im Haus, der Tatbestand nach § 1579 Abs. 2 BGB wäre zwar erfüllt, wird aber durch die Titulierung ausgehebelt.

Der "Tatbestand nach § 1579 Abs. 2 BGB" ist nicht erfüllt, der genannte Paragraf ist hier gar nicht anwendbar, weil die beiden nicht verheiratet waren. Es geht hier um Betreuungsunterhalt, nicht um nachehelichen Unterhalt.

Um den BU kommt er nicht herum, solange das Kind noch nicht drei Jahre ist.


...genau das ist das Problem Smile
es ist nichts tituliert und das ist auch gut so. Tipps?
Klar, in den Wochen bzw. Monaten lernt man viel.....

....man müsste die uhr nochmals zurückdrehen können....
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