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$1605 Verjährung des Anspruches des Unterhaltes an JobCenter
#2
Ja, wenn Unterhalt nicht eingefordert wird und es auch keine Gründe gab, dies nicht zu tun (z.B. weil der Schuldner ins Ausland geflohen ist), beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, die sogenannte "regelmässig Verjährungsfrist".
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RE: $1605 Verjährung des Anspruches des Unterhaltes an JobCenter - von p__ - 01-05-2014, 10:52

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