09-05-2014, 21:57
(09-05-2014, 21:53)wackelpudding schrieb: Wenn Du den Kleinen einfach bei Dir behälst... ist Deine Umgangsvereinbarung eigentlich sanktionsbewehrt?
Die Vereinbarung wurde letzte Woche vor Gericht getroffen das Protokoll ist mir noch nicht zugegangen und somit auch die entsprechenden Belehrungen nicht. Aber selbst wenn, die Vollstreckbarkeit bezieht sich ja nicht auf den Umgangsberechtigten.