10-05-2014, 18:26
Nicht nur alle Blätter vom Baum gehauen, sondern auch den falschen § benannt.
Da das Kind im hier vorliegenden Fall eine Kita besucht, demzufolge ein sogenannter Aufnahmevertrag wohl exisitert, ist § 1631 BGB zuständig, hingegen § 1687 eher UNzuständig.
Guckst Du auch hier: http://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html
Mann, Mann, Mann. Ich möchte einmal mit Profis arbeiten!
Da das Kind im hier vorliegenden Fall eine Kita besucht, demzufolge ein sogenannter Aufnahmevertrag wohl exisitert, ist § 1631 BGB zuständig, hingegen § 1687 eher UNzuständig.
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Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.