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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#32
Zitat:...wenn Du schon im Zwischenverfahren bist...dann kann ja nur noch der Erüffnungsbeschluss oder der Nichteröffnungsbeschluss mitgeteilt werden.


Ich warte auch seit Ewigkeiten täglich auf eine Einladung des Staasianwalts.
Er ist der festen Meinung dass ich mich bezgl 170er strafbar gemacht habe.

Mittlerweile weiss ich auch warum.
Die Ratte der Ex hat falsche Zahlen vorgelegt. Sie ist von 100% vom Titel ausgegangen obwohl das JA zusätzlich mir meinen Mangelfall bestätigt und die Zahlungen herunterkorrigiert hat.
Ich bin sicher die wissen das auch wollen aber mit allen Mitteln einfach zerstören wie kleine Kinder die nicht bekommen was sie wollen. Genaugenommen ist das eine Falschbeschuldigung.

Ich nehme auch an dass die Einladung noch nicht raus ist weil mein mir genehmigter Pflichtverteidiger ihm seinen Job gezeigt hat und seit Oktober noch der Antrag auf Titeländerung auf 0€ aussteht.

Arminius ' schrieb: Robert Du machst mir Angst ich dachte immer wir sind ein Rechtsstaat...

Nachdem was ich mittlerweile erlebt habe und an weltfremden Argumentationen von Seitens des "Rechtsstaates" schriftlich bekommen habe, ist meine Vorstellung eines Rechtsstaates auch nicht mehr vorhanden.

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AW: RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Blumentopferde - 25-05-2014, 10:34
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

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