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Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt
#40
(29-06-2014, 20:46)Theo schrieb: Der Anwalt von SimonIIs Sohn hat SimonII ja nur zur Vorlage seines Einkommens aufgefordert. Das muss SimonII angeben und zwar ohne dass er zur Bedingung macht, dass ihm irgendwelche Sachen vorgelegt werden müssen.

[...]

@SimonII: Demnach ist für Dich die richtige Reihenfolge: 1. Einkunftsausweis geben 2. Die konkrete Unterhaltsforderung abwarten (die dann allerdings von den Belegen begleitet sein muss)

Ich bin allerdings der Meinung, daß eine Auskunft nur dann gefordert werden kann, wenn tatsächlich ein Anspruch auf KU besteht.

Und dieser ist nicht gegeben; bzw. es wäre zu klären, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Erst danach kann über die Höhe gestritten werden.

Außerdem habe ich dem Kind Anfang des Jahres in Zusammenhang mit seinem BAFÖG-Antrag (der abschlägig beschieden wurde) Auskunft gegeben. Ich muß also nicht nochmal Auskunft geben.

Simon II

(29-06-2014, 20:23)p schrieb: Eine akademische Frage, denn erst muss das Kind seine Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, sein eigenes Einkommen, Vermögen. Das gehört zur Unterhaltsforderung, denn diese Forderung kann nur entstehen wenn Bedürftigkeit besteht. Das hat Simons Kind meines Wissens nach noch gar nicht getan. Bis zur Frage, wer dann etwas vorlegt, ist die Sache also noch gar nicht vorgedrungen. Klagt es, ist die Klage mutwillig. "Ich will Unterhalt" zu brüllen ist zu wenig. Man muss schon "Ich will Unterhalt, weil..." brüllen.

So sehe ich das eigentlich auch.

Simon II

(29-06-2014, 15:06)neuleben schrieb: Hallo Simon,
als das vor Jahren bei mir auch anstand, habe ich intensiv Bewerbungen für die Kids geschrieben und Alternativen zum Studium auf meine Kosten aufgezeigt.
Es hat geklappt.

Schön für Dich.

Nur leider liegen die Dinge bei mir anders (was ich aus verschiedenen Gründen nicht weiter ausführen will).

Simon II
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RE: Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt - von the notorious iglu - 15-05-2014, 22:04
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