28-01-2015, 12:03
Update:
Nach einigem hin und her bezüglich des Antrags auf VKH des Früchtchens ist jetzt vom Familiengericht zur "Güteverhandlung" mit Anwaltszwang geladen worden.
Was mich dabei irritiert, ist, daß die Ladung zur Güteverhandlung laut Aussage meines RAs dafür spricht, daß dem Früchtchen VKH gewährt wurde, aber mein RA keine Kopie des Beschlusses zugesendet bekommen hat.
Ist das normal?
Nach Aussage meines RAs hätte ihm zuerst vom FG der Beschluß zugesendet werden müssen mit einer zweiwöchigen Frist zum Widerspruch.
Stattdessen ist die Ladung zur Verhandlung gekommen - direkt an mich.
Wie auch immer, ich halte Euch auf dem laufenden.
Simon II
Nach einigem hin und her bezüglich des Antrags auf VKH des Früchtchens ist jetzt vom Familiengericht zur "Güteverhandlung" mit Anwaltszwang geladen worden.
Was mich dabei irritiert, ist, daß die Ladung zur Güteverhandlung laut Aussage meines RAs dafür spricht, daß dem Früchtchen VKH gewährt wurde, aber mein RA keine Kopie des Beschlusses zugesendet bekommen hat.
Ist das normal?
Nach Aussage meines RAs hätte ihm zuerst vom FG der Beschluß zugesendet werden müssen mit einer zweiwöchigen Frist zum Widerspruch.
Stattdessen ist die Ladung zur Verhandlung gekommen - direkt an mich.
Wie auch immer, ich halte Euch auf dem laufenden.
Simon II