20-09-2018, 12:25
Zitat:Das OLG hat mich damit erpreßt, daß es zum einen Gutachter einschalten würde (Kosten so ab 6000 EUR aufwärts) und zum anderen völlig frei wäre in der Kostenzuordnung und somit die Macht hätte, mir die Kosten aufzudrücken, selbst wenn der Gutachter zu meinen Gunsten entscheiden würde, falls ich mich nicht mit dem Vorschlag des OLGs einverstanden erklären würde.
Und diese Figuren halten sich selbst für "rechtstreu". Ein Wunder, dass das nicht mehr passiert.
Das "Früchtchen" bekommt noch seine Quittung. Gestern fragt mich tatsächlich eine "Mutter", wie "das so wäre mit dem Unterhalt des mittlerweile volljährigen (22) Sohnes". Die haben lange prozessiert.
Söhnchen bleibt sitzen. Wieder sitzen. Schule gewechselt. zwischendrin rum gegammelt. Wieder Schule. Und versucht jetzt mit 22 das Abitur noch hin zu bekommen. Fährt aber BMW 3er Cabrio....
Gerichtsbeschluß: KEIN Unterhalt von Papa. Nix! Gar nix! Mama ganz erbost: "Jetzt muss ich aber alles alleine bezahlen!"
Tja, hat selbst genug kassiert. Zweimal geschieden. Und heute alles andere als arm. Selbstreflektion haben die keine. Über meine Antwort war sie nicht erfreut.
Auch hier scheinen die Gerichte oftmals zu würflen. Das OLG hat da schon zurecht konstruiert. Rechtssicherheit ist im Unterhaltsrecht nicht zu erwarten. Urteile fallen wohl genauso, wie die Launen der sog. Richter