20-09-2018, 13:20
(20-09-2018, 11:07)Simon ii schrieb: Außer einem Zweizeiler ziemlich am Anfang des Prozesses, daß er in psychiatrischer, hausärztlicher Behandlung wäre und einem späteren Nachweis, daß er wohl mal für zwei oder drei Wochen in einer stationären Einrichtung war, in der gesamten dreijährigen Zeit exakt keine!
Ist schon eine Nummer. Mal zum Arzt gegangen und dann selber eingeliefert, schwupps, schon ist er wieder unterhaltsberechtigt. Ich hätte nicht gedacht, dass es schon wieder so leicht ist, sich über die uralte Psychomasche Unterhalt zu sichern.
Der Knacks im Gemüt ist wahrscheinlich nicht mal komplett gelogen, dafür sorgen schon unsere alleinerziehenden Helden-Supermütter.
Die Kostennote kann spearat vom Beschluss angegriffen werden, aber ich fürchte das bringt nichts.