Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
#76
Ja, wie gesagt. Es ändert sich für dich dadurch nichts. Widersprechen oder teilweise widersprechen und abwarten, ob jemand klagt.
Zitieren
#77
Das ist alles Routine für den Behördensesselpupser. Offene Forderung, nicht bezahlt, Mahnbescheid. Sei froh, dass es eine Zivilrechtl. Forderung ist und keine behördliche. Dann wäre kurzer Prozess die Folge.

Also Widerspruch einlegen und zwar exakt detailiert für welchen Teil. Damit man die klar abgrenzen kann, wo die Behörde mutwillig Kosten verursacht. Ein kurzer Satz zu Begründung genügt.

Wenn der Sesselpupser klagt, dann ist das Routine, man kennt sich bei Gericht, da wird durchgewunken, Arbeit gespart usw. Mach dich da auf Gegenwind gefasst. Am besten du suchst schon mal einen Anwalt, der dich bei der Klage evtl vertritt. Aber noch nicht beauftragen...
Zitieren
#78
(28-09-2014, 09:54)tobi1983 schrieb: Ich bin aber lediglich bereit dazu den ab meiner Kenntnis von dem Kind zu bezahlen, also ab Januar.

Ein Detail hast du noch nicht beantwortet. Stimmt das so?:

Geburt bis Januar 2014 - strittig und im Mahnbescheid enthalten.
Januar bis Mai - ???
Mai bis jetzt - nicht strittig, du zahlst seit Mai laufenden Unterhalt.

Es geht mir jetzt um Januar bis Mai. Hast du das Geld dafür bezahlt? WENN du nicht bezahlst hast, würde ich diesen Betrag wie schon in den früheren Postings geraten bezahlen. Es wäre dumm, wenn du diese Forderung anerkennst, aber nicht bezahlst und die jetzt auch im Mahnbescheid drin ist. Das erhöht nur die Kosten für alles. Konzentriere dich nur auf "Geburt bis Januar", hier sind deine Chancen viel besser.
Zitieren
#79
(28-09-2014, 10:38)p schrieb:
(28-09-2014, 09:54)tobi1983 schrieb: Ich bin aber lediglich bereit dazu den ab meiner Kenntnis von dem Kind zu bezahlen, also ab Januar.

Ein Detail hast du noch nicht beantwortet. Stimmt das so?:

Geburt bis Januar 2014 - strittig und im Mahnbescheid enthalten.
Januar bis Mai - ???
Mai bis jetzt - nicht strittig, du zahlst seit Mai laufenden Unterhalt.

Es geht mir jetzt um Januar bis Mai. Hast du das Geld dafür bezahlt? WENN du nicht bezahlst hast, würde ich diesen Betrag wie schon in den früheren Postings geraten bezahlen. Es wäre dumm, wenn du diese Forderung anerkennst, aber nicht bezahlst und die jetzt auch im Mahnbescheid drin ist. Das erhöht nur die Kosten für alles. Konzentriere dich nur auf "Geburt bis Januar", hier sind deine Chancen viel besser.
Ich habe denen mehrmals das angeboten den Betrag zu zahlen, ohne Reaktion. Die Mahnung ging über den ganzen Betrag und nicht nur von Januar bis Mai. Da ich der Mahnung widersprochen habe, da die so falsch ist, hätten Sie eine neue erstellen müssen für den nicht strittigen Betrag. Das ist zumindest meine Auffassung. Wenn die natürlich einen Mahnbescheid über alles machen ist das nicht mein verschulden. Mehr als sagen ja, ich zahl die Summe aber bitte erstmal Rechnung / Mahnung darüber erstellen kann ich ja wohl nicht. Da es mir nicht möglich ist diese Summe auf einmal zu bezahlen bat ich um Stundunge, keine Reaktion. Ergo wird es aufden Mahnbescheid hinaus laufen, dem ich dann teilweise (oder ganz) widerspreche. Werde das dann mit meinem anwalt besprechen.
Zitieren
#80
Also nochmal: Unstrittige Teilbeträge sofort bezahlen. Ansonsten erhöhen sich Zinsen, Gebühren und Streitwerte. Du brauchst keine Rücksicht darauf nehmen, dass das arme Jugendamt deshalb Schreiben und Bescheide korrigieren muss. Die können das. Wirklich.
Zitieren
#81
(28-09-2014, 12:27)p schrieb: Also nochmal: Unstrittige Teilbeträge sofort bezahlen. Ansonsten erhöhen sich Zinsen, Gebühren und Streitwerte. Du brauchst keine Rücksicht darauf nehmen, dass das arme Jugendamt deshalb Schreiben und Bescheide korrigieren muss. Die können das. Wirklich.
Und nochmal: Ich habe nicht das Geld diese Beträge zu bezahlen und bin auf Stundung (Mitwirkung vom Jugendamt) angewiesen. Soll ich eine Bank überfallen oder alte Omas verkloppen? Ich habs einfach nicht, punkt.
Zitieren
#82
Auch wenn du die Beträge nicht zahlen kannst, macht es keinen Sinn berechtigten Forderungen zu widersprechen. Im Moment versucht sich die Behörde einen Titel zu holen. Das ist ein ganz normaler Vorgang und sollte bei dir nicht so viele Emotionen auslösen. Damit machst du dir nur selbst das Leben schwer.
Zitieren
#83
(28-09-2014, 16:11)the notorious iglu schrieb: Auch wenn du die Beträge nicht zahlen kannst, macht es keinen Sinn berechtigten Forderungen zu widersprechen. Im Moment versucht sich die Behörde einen Titel zu holen. Das ist ein ganz normaler Vorgang und sollte bei dir nicht so viele Emotionen auslösen. Damit machst du dir nur selbst das Leben schwer.
Deswegen widerspreche ich ja nur einen Teil der forderungen und zwar denen vor Januar.
Zitieren
#84
Ja, genauso, wie wir das jetzt schon acht Mal durchgekaut haben.Big Grin Es ist schon alles richtig so und alles gut so.

Überließ nicht, was ich dir noch schrieb. Nimm etwas Dampf aus dem Kessel, das ist es nicht wert und macht krank.
Zitieren
#85
(28-09-2014, 16:16)the notorious iglu schrieb: Ja, genauso, wie wir das jetzt schon acht Mal durchgekaut haben.Big Grin Es ist schon alles richtig so und alles gut so.

Überließ nicht, was ich dir noch schrieb. Nimm etwas Dampf aus dem Kessel, das ist es nicht wert und macht krank.
Das sagst du so leicht, aber ich versuchs...
Zitieren
#86
Sagen ist immer leicht.Wink...Dann sagen wir es einmal anders: man wächst mit seinen Aufgaben.

Du hast eine Frau [Unterschreitung des Mindestniveaus] und bist jetzt unterhaltspflichtig. Damit hört das Leben nicht auf und wird auch nicht wesentlich weniger lebenswert. Diese formalen, technischen Akte wie jetzt der Mahnbescheid sollten nicht dazu führen, dass du aufhörst mit einer positiven Einstellung dein Leben zu führen.
Zitieren
#87
(28-09-2014, 15:42)tobi1983 schrieb: Und nochmal: Ich habe nicht das Geld diese Beträge zu bezahlen und bin auf Stundung (Mitwirkung vom Jugendamt) angewiesen.

Das ändert doch nichts am Prinzip der Kostenminderung. Für die Beträge in den Zeiträumen, die du anerkennst kannst und solltest du Zahlung anbieten und Raten leisten. Damit hast du die Forderung anerkannt und den Streitwert gesenkt. Auch wenn du mit dem Jugendamt nicht zu einer Einigung über die Ratenhöhe kommst, aber etwas bezahlt, wird das die Druckluft vor Gericht rauslassen. Dort sieht man es selbst beim Jugendamt als Antragsgegner nicht gern, wenn die mit ihrer Arroganznummer "jetzt sofort und alles" daherkommen, obwohl du im Rahmen seiner Möglichkeiten abbezahlst.
Zitieren
#88
Hallo zusammen,
ich habe dem Mahnbescheid als er kam in der strittigen Summe widersprochen und bis dato nichts gehört. Heute befand sich jedoch ein Schreiben im Briefkasten welche ich morgen einscannen werde.

Der Inhalt darin ist wohl ein letzter verzweifelter Versuch mich davon zu überzeugen die Schuldsumme bzw. einen Teil anzuerkennen.

Man ködert mich mit einem "Vergleich" indem ich mich bereit erklären soll 1898 Euro in 50 Euro Raten abzubezahlen, die restliche Summe in Höhe von 6123 Euro wird mir freundlicherweise erlassen. Wenn mich meine Auffassung nicht trügt, sehen Sie selbst, dass diese vor Gericht nicht standhalten wird. Es gibt keinen Grund dass der Staat mir Geld "schenkt" bzw. erlässt, wenn sich alles durchsetzen ließe.

Andererseits wäre die Angelegenheit endlich vom Tisch und 50 Euro tun mir nicht wirklich weh...

Wie seht ihr das?
Zitieren
#89
Wenn sie 3/4 erlassen können sie auch auf das restliche 1/4 verzichten.

Vor Gericht kannste immernoch n Vergleich anbieten, wenn Du sonst nichts riskierst mit einem Prozess.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#90
Gibt es sonst keine weiteren Meinungen? Ich sehe das halt Grenzwertig, wenn ich Pech habe und das ist oft der Fall, dann muss ich die Gesamte Summe bezahlen weil man sich auf keinen Vergleich mehr einlässt, die Gerichtskosten und meinen Anwalt sofern ich einen nehme.
Zitieren
#91
Es gibt den mathematischen Begriff des Erwartungswerts. Den sehe ich UNTER der jetzt geforderten Summe. Deshalb stimme ich Antragsgegner zu.
Zitieren
#92
(07-02-2015, 22:39)tobi1983 schrieb: Wie seht ihr das?

@Antragsgegner und @p haben natürlich nicht Unrecht. Es kommt halt auch drauf an, ob Du auf so´n Verfahren noch Lust hast. Oder auch Gesundheit ein Stärke.

Ich bin damals so einen Deal eingegengan. Mir hatten sie so um die 3000 "geschenkt". Dann war die Sache wirklich vom Tisch.
Zitieren
#93
Bei einem Mahnbescheid und Deinem Widerspruch geht es eh vor Gericht. Also ist der Vergleich vom Jugendamt Unsinn
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#94
Warum sollte, was 6123 € weggebracht hat, für den Rest nicht gelten?

Aber wie @blue schon schrieb: Du mußt wissen, ob Du noch Lust und Nerven hast weiterzumachen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#95
(17-02-2015, 18:14)p__ schrieb: Es gibt den mathematischen Begriff des Erwartungswerts. Den sehe ich UNTER der jetzt geforderten Summe. Deshalb stimme ich Antragsgegner zu.
Und wie sieht deine Rechnung aus?

(18-02-2015, 01:14)Leutnant Dino schrieb: Bei einem Mahnbescheid und Deinem Widerspruch geht es eh vor Gericht. Also ist der Vergleich vom Jugendamt Unsinn
Wenn das so wäre, wäre es doch schon vor Gericht?!

(18-02-2015, 01:28)wackelpudding schrieb: Warum sollte, was 6123 € weggebracht hat, für den Rest nicht gelten?
Aber wie @blue schon schrieb: Du mußt wissen, ob Du noch Lust und Nerven hast weiterzumachen...
Inwiefern weggebracht, es wurde mir quasi erlassen, weil die vermutlichen keine Lust mehr haben dem Geld hinter her zu rennen. Die Frage ist nicht ob ich Lust habe, sondern ob ich im Zweifelsfall ~6000 Euro mehr Schulden verkraften kann, welche dann sicher nicht mit einer so niedrigen Rate bezahlt werden können.

Ach so, hier noch das Schreiben:

Seite 1
Seite 2

Bevor irgendwer auf die Idee kommt dass ich doch von dem Kind wusste, weil hier irgendwas von 230 Euro steht... das war ein Darlehen es Ihr angeblich so dreckig ging. Weder bei der Überweisung noch sonstwo stand drauf das dies für Unterhalt sein soll. Wenn Sie das allerdings als Unterhalt abziehen soll mir das recht sein. 

Meine Kanzlei sieht übrigens auch kaum Aussicht auf Erfolg bei einem Verfahren:
Zitat:Die Rechtslage bestimmt sich, wie von Ihnen bereits erkannt, nach § 7 UVG, § 1613 BGB. Sie scheinen allerdings den § 1613 II Nr. 2a BGB übersehen zu haben. Diese Vorschrift hat praktisch Bedeutung nur für nichteheliche Kinder, deren Vater nach ihrer Geburt erst festgestellt werden muss. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes und wird auch sogleich fällig, selbst wenn die Vaterschaft erst Jahre nach der Geburt festgestellt wird. Damit das Kind seinen Unterhaltsanspruch durchsetzen kann, bedarf es weder des Verzuges noch der Rechtshängigkeit. 
Zitieren
#96
(18-02-2015, 10:10)raid schrieb: Nimm den Deal an, ansonsten wird es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit teurer. Freilich käme es ggf. auch vor Gericht zu einem Vergleich, dann hättest Du allerdings noch deine Anwaltskosten on top.
Ein paar Tage Bedenkzeit habe ich ja noch. Das mit den Anwaltskosten sehe ich ähnlich, unterm Strich würde vermutlich ein ähnliches Ergebnis rauskommen. Ich warte aber noch auf die Rechnung von p Smile
Zitieren
#97
(18-02-2015, 10:56)tobi1983 schrieb: Ich warte aber noch auf die Rechnung von p Smile

Da musst Du nicht warten, google einfach nach Mathematik Erwartungswert.
Zitieren
#98
(18-02-2015, 11:46)Nathan schrieb:
(18-02-2015, 10:56)tobi1983 schrieb: Ich warte aber noch auf die Rechnung von p Smile

Da musst Du nicht warten, google einfach nach Mathematik Erwartungswert.
Hab ich schon, kann aber damit nix anfangen. Ich hatte keine Stochastik in der Schule Big Grin
Zitieren
#99
Die Abschätzung ist nicht schwer. Da es nur eine Schätzung ist und mit Wahrscheinlichkeiten operiert, runde ich die meisten Beträge grosszügig.
Unstrittige Beträge sind abgezogen. Bleiben rund 8000 EUR. Machst du jetzt nichts, musst du gemäss JA-Forderung 2000 EUR zahlen, soweit klar und eindeutig. Nennen wir das Option 1, Kosten dafür besagte 2000 EUR.

Kostenrisiko vor Gericht für Option 2: Gar nix, wenn das Jugendamt keine Lust auf eine Klage hat. Thema erledigt, das wäre Option 2.1. Ansonsten wahrscheinlich deine Anwaltskosten, wenn der Richter die Kosten "gegeneinander aufhebt" plus Gerichtsgebühren. Zusammen rund 650 EUR. Oder weniger, wenn du obsiegst und der Richter die Gegenseite zahlen lässt, Wahrscheinlichkeit für so einen Kostenbeschluss aber gering. Gegenseite ist Jugendamt/Beistand, kein Anwalt. Streitwert noch 2000 EUR, schliesslich fordert das Jugendamt nachweislich nicht mehr alles, sondern rund 2000 EUR.

Wie oben ausgeführt, halte ich den strittigen Betrag für eine unrechtmässige Forderung, sofern nicht noch Tatsachen im Raum stehen die mir nicht bekannt sind. Es bleibt also das übliche Risiko, an einen Vollidioten mit Robe zu stossen und du verlierst trotzdem. Wenn Teilbeträge ausgeurteilt werden, fährst du mit allem, was unter 1350 EUR liegt besser wie mit Option 1. Dafür sehe ich allerdings keinen Anlass, ausser du hast den Vollidiotenrichter und der lässt z.B. durchblicken, dass er ein 50:50 Urteil macht, wenn ihr euch nicht so vergleicht. Auch dann ist Option 2 besser für dich wie Option 1. Du könntest in einem Vergleich sogar noch höher gehen, um unterm Strich besser wie Option 1 dazustehen.

Bleibt der Fall, dass du komplett verlierst. Kosten dann 2650 EUR. Die Wahrscheinlichkeit dafür müsste also bei 75% oder höher liegen, damit du mit Option 2 schlechter fährst. 0,75 x 2650 = 1987 EUR, das ist der Erwartungswert. Angesichts deiner Fallschilderung halte ich diese Wahrscheinlichkeit aber nur für 25%, der Erwartungswert ist also deutlich niedriger und viel besser wie Option 1. Und dabei ist die für sich sehr positive Option 2.1 noch nicht mal eingerechnet!

Vielleicht sind ja Fehler in meiner Rechnung. Egal, ich rate auf jeden Fall dazu, vor möglichen Gerichtsgängen alles kühl und emotionslos durchzurechnen. Ängste vor Risiken sind schlechte Ratgeber. Nichtmonetäre Vorteile gibt es übrigens auch:

- du lernst Beistand und Richter in einer Gerichtssituation kennen. Mit diesen beiden Figuren wirst du es vermutlich noch öfters zu tun bekommen und kannst dann ihre Taktiken leichter einschätzen.
- du machst erste Erfahrungen mit einem Anwalt, dann weisst du für die Zukunft ob das jemand ist den du künftig besser meidest oder wo du wieder hingehen kannst.

Ich hab mich unter anderem wegen dieser Dinge auch früh vor Gericht mit dem Beistand getroffen. Das hat mein ganzes weiteres Verhalten bezüglich Unterhalt (erfolgreich) geprägt. Ich habe viel gelernt dabei.
Zitieren
(18-02-2015, 11:58)p__ schrieb: Kostenrisiko vor Gericht für Option 2: Gar nix, wenn das Jugendamt keine Lust auf eine Klage hat. Thema erledigt, das wäre Option 2.1. Ansonsten wahrscheinlich deine Anwaltskosten, wenn der Richter die Kosten "gegeneinander aufhebt" plus Gerichtsgebühren. Zusammen rund 650 EUR. Oder weniger, wenn du obsiegst und der Richter die Gegenseite zahlen lässt, Wahrscheinlichkeit für so einen Kostenbeschluss aber gering. Gegenseite ist Jugendamt/Beistand, kein Anwalt. Streitwert noch 2000 EUR, schliesslich fordert das Jugendamt nachweislich nicht mehr alles, sondern rund 2000 EUR.

Irgendwie raff ich das nicht. Wieso rechnest du mit 2000 Euro Streitwert? Das ist ein Angebot/Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Grund genommen wollen die schon noch 8000 Euro und das wird doch der Streitwert sein, oder Irre ich mich jetzt da?!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein rockx 4 4.109 01-12-2018, 16:05
Letzter Beitrag: Nappo
  Post vom Jugendamt wegen Volljährigen Velocat 3 3.984 23-11-2018, 17:51
Letzter Beitrag: Simon ii
  Rückzahlung Unterhaltsvorschuß Smiley19 15 15.230 11-05-2014, 22:26
Letzter Beitrag: the notorious iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste