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Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
#33
(28-05-2014, 14:55)sorglos schrieb: Genau. Laufender KU geht immer vor. Den "normalen" KU kennst du ja noch nicht, solange es keine Berechnung und Forderung auf Basis deiner Einkommensauskünfte gibt. Er wird aber bei 225 oder eher mehr liegen.
241 Euro habe ich tituliert, das entspricht meinem Einkommen, mehr wird es nicht werden und das zahle ich auch.

(28-05-2014, 14:55)sorglos schrieb: Zur Not leihen mir das auch meine Eltern, sofern die sich nicht auf Stundung einlassen.
Ich erkenne doch den Anspruch ab Januar an, daran ist nichts strittig. Nur das davor nicht. Wenn Sie mir das von Januar bis jetzt stunden lassen ist es doch in Ordnung?!

(28-05-2014, 14:55)sorglos schrieb: Im Prinzip musst du davon ausgehen, dass du schon jetzt diesen Monat noch den vollen Betrag zahlen musst. Also musst du deine Finanzen strukturieren.
Ich hab ja schon umstrukturiert, am Anfang konnte ich mir nicht einmal den Unterhalt leisten, jetzt noch mehr zurücklegen geht wirklich nicht...

(28-05-2014, 14:55)sorglos schrieb: Jetzt sofort mehr arbeiten ist sinnlos, bringt dich nur evtl. in höhere KU-Stufe. Regele erst das, was jetzt ansteht. Erst wenn klar ist, wie hoch a) die laufende Zahlung sein wird und b) wie hoch der verbleibende Rückstandsberg ist, kann man darüber vernünftig nachdenken.
Wieso sinnlos? Der Unterhalt den ich zahlen muss, ist bereits tituliert. Meine Frage hat sich dadurch nicht erübrigt. Wird es zurückgerechnet in 2 Jahren und ich muss nachzahlen, da ich ab sagen wir Juli mehr verdiene? Oder bleibt es bei dem Unterhalt für den vorangegangenen Zeitraum? Für den zukünftigen Zeitraum ist klar, das meine letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen werden.

(28-05-2014, 14:55)sorglos schrieb: Dann eher vorübergehend aus dem Dispo (den man als KU-Pflichtiger sofort auf Null zurückfahren sollte).
Ich hab schon seit 8 Jahren kein Dispo mehr... "Echter" Kredit fällt auch flach wegen Schufa.
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