(28-05-2014, 15:46)sorglos schrieb: Lies auch die Anmerkung 1 zur DüssTab.Das ist mir bewusst, in der FAQ steht jedoch auch, das man den unstrittigen Unterhalt titulieren sollte, da sich der Streitwert (Gerichtskosten) lediglich an der Differenz anlehnt sofern sie klagen. Aktuell wären das 13 Euro, Aufwand / Nutzen. Möglich dass die das bleiben lassen.
(28-05-2014, 15:46)sorglos schrieb: Solange die UVG-Kasse mitzureden hat, können sie prinzipiell jederzeit (normalerweis alle 6 Monate) Auskunft verlangen und dann immer ab dann (für die Zukunft) mehr verlangen, wenn du mehr verdienst.Wie lange haben die mitzureden? Wieso dürfen die alle 6 Monate und die Kindsmutter nur alle 2 Jahre?