03-06-2014, 17:53
p,
sorry, Du schreibst hier richtigen Blödsinn zusammen.
Familiensachen bzw Verfahren werden geführt nach dem
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Das FamFG spricht durchweg NICHT mehr von Klage, sondern von Antrag.
Es gibt auch keine Kläger und Beklagte mehr, sondern Antragsteller und Antragsgegner.
Ich finde nicht nur Deine Kenntnislücken peinlich, sonder auch die Art und Weise, wie Du starrsinnig an Deinen fehlerhaften Auffassungen festhältst - und dann auch noch ausfallend wirst.
S.
sorry, Du schreibst hier richtigen Blödsinn zusammen.
Familiensachen bzw Verfahren werden geführt nach dem
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Das FamFG spricht durchweg NICHT mehr von Klage, sondern von Antrag.
Es gibt auch keine Kläger und Beklagte mehr, sondern Antragsteller und Antragsgegner.
Ich finde nicht nur Deine Kenntnislücken peinlich, sonder auch die Art und Weise, wie Du starrsinnig an Deinen fehlerhaften Auffassungen festhältst - und dann auch noch ausfallend wirst.
S.