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Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein
#28
Gleichbehandlung könnte mit gleichem Recht dergestalt eingeführt werden, dass Erwachsenenunterhalt abgeschafft wird. Aber auch Gleichbehandlung in Richtung "grösstmöglicher Unterhalt" wäre okay, wenn es wirklich Gleichbehandlung wäre. Aber genau das ist es ja nicht!

Gleichbehandlung wäre, wenn beide Eltern das Recht hätten, das Kind gleichwertig zu betreuen. Ein Mütterprimat mit den daran angehängten Unterhaltsrechten ist eben keine Gleichbehandlung, egal ob das Gesetz lügenhafterweise geschlechtsneutral formuliert ist. Solange in der Praxis Väter und nicht Mütter mit ihren Gleichbehandlungswünschen kostenpflichtig abgelehnt aus dem Gerichtssaal fliegen, bleibt das Gesetz das, was auch bisher immer war: Klopapier mit Lügen drauf. Lügen, Lügen, Lügen. Und so wie man mir begegnet, so begegne ich auch den Vertretern dieses Gesetzes.

Die Unbestimmtheit über die Unterhaltshöhe kennen wir auch recht gut und die Folgen davon. Unbestimmtheit hat immer dieselbe Folge, nämlich nach oben offene Unterhaltsmaximierung.
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RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - von p__ - 20-06-2014, 13:25
RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - von zeitgenosse - 28-12-2015, 21:13

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