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"Unterhaltsrückholung" durch neue Kinder? Eine Idee...
#2
Wenn Deine Partnerin wg. eines gemeinsamen Kindes nicht erwerbstätig sein kann, hat sie einen Unterhaltsanspruch gegen Dich. Da Betreuungsunterhalt im Grunde Geschiedenenunterhalt ist, ist er mMn gleichrangig zum Unterhalt Deiner Exfrau.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: "Unterhaltsrückholung" durch neue Kinder? Eine Idee... - von wackelpudding - 14-06-2014, 23:19
RE: "Unterhaltsrückholung" durch neue Kinder? Eine Idee... - von the notorious iglu - 15-06-2014, 19:48
RE: "Unterhaltsrückholung" durch neue Kinder? Eine Idee... - von the notorious iglu - 15-06-2014, 20:00
RE: "Unterhaltsrückholung" durch neue Kinder? Eine Idee... - von the notorious iglu - 15-06-2014, 20:20

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