15-06-2014, 19:58
(15-06-2014, 19:48)the notorious iglu schrieb: So lange du mit ihr zusammen bist und zusammenwohnst kann sie keine "Unterhaltsansprüche" geltend machen.
Das kann sie sehr wohl. Und ihr Anspruch und der des gemeinsamen Kindes führen zu einer Neuberechnung des Unterhalts der Exfrau und des bisherigen Kindes.
Wer nicht taktet, wird getaktet...