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Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet!
#26
Detlef, Deine Chancen stehen ja so schlecht nun wieder auch nicht, wie seit Deinem kurzen Gastspiel in Deutschland zu sehen war.

Kann natürlich auch sein, dass alle irgendwie überfordert waren Wink
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#27
im moment ist ein sachlicher status eingetreten und ich kann nur hoffen, dass es so bleibt. zweifelsfrei haben die kollegen gegenueber auch den stressfaktor und arbeit. es bleibt also abzuwarten, wie sich alles entwickeln wird.
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#28
(09-03-2009, 17:53)p schrieb: §1613 Abs. 2 Punkt 2 BGB

p, wie verträgt sich das denn im vorliegenden Fall mit BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04 ??

Die Mutter wusste doch wer der Vater ist. Oder verstehe ich hier irgendwas nicht, hab was überlesen? Oder liegts an den Medikamenten, die ich z.Z. schlucken muss???
Tut mir leid, ich bin zwar immer der Meinung gewesen - und bleibe auch dabei - wer ein Kind zeugt, hat auch dafür zu sorgen (zahlen) , aber DER Fall stinkt.
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#29
Ja, vorsichtiger, der Fall stinkt ganz gewaltig.

Es ist aber auch klar, warum gleichgesinnter angeschrieben wird, unabhängig davon, wie lange sie es nicht preisgegeben hat, dass er der Vater ist.

Die Behörden sind einfach froh jetzt Jemanden gefunden zu haben, der für das bereits ausgezahlte Geld haftbar gemacht werden kann.
Dass hier trotzdem mit dem Wohl des Kindes argumentiert wird sollte speziell hier ja wohl keinen verwundern. Auch wenn es sogar komplett gegen das Wohl des Kindes geht, dass gleichgesinnter als Erzeuger die aufgelaufenen Unterhaltsschulden bezahlen soll, und nicht etwa ab jetzt, wo er von der Vaterschaft erfahren hat sich finanziell um das Kind kümmern soll Wink
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#30
das sind keine neuen Erkenntnisse, dass so verfahren wird.
Es geht IMMER um's Geld.

...und die ganze vorangestellte Diskussion, wie er sich drücken, wehren oder sonstiges kann ist obsolet. Er KANN es langfristig nicht.
Warum? Ganz einfach: Er ist in der EU, es greifen ganz andere rechtliche Dimensionen als das popelige deutsche Recht.
Nur mal so als Richtung: http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1613/1.html
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#31
(10-03-2009, 11:01)vorsichtiger schrieb: p, wie verträgt sich das denn im vorliegenden Fall mit BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04 ??

Erst einmal muss geltend gemacht werden, dann nicht verfolgt, dann kommt die Verwirkung ins Spiel. Die (angebliche, da unbewiesen) Kenntnis, wer der Vater ist, spielt keine Rolle, auf die erstmalige Forderung und den Eintritt in die rechtliche Vaterschaft kommts an.
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#32
Das bedeutet in Konsequenz, dass ein Berechtigter nach 20 Jahren kommen kann, weil er dann von der Mutter erfahren hat, wer sein Erzeuger ist, und kann Unterhalt ab Geburt rückwirkend geltend machen???

Neeee, glaube ich jetzt nicht.
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#33
Nein, so leicht ist es nicht. §1613 BGB geht ja noch weiter:

"In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 kann Erfüllung nicht, nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden, soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies gilt auch, soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt, weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat."

In Abs. 2 Satz 2 gehts um den Zeitraum, dem dem der Berechtigte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geltendmachung gehindert war. Und es ist so, dass das minderjährige Kind aus rechtlichen Gründen tatsächlich gehindert war, denn es darf seinen Anspruch nicht geltend machen. Das wäre Aufgabe der Mutter gewesen.
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#34
Hallo Freunde,

wenn die Vaterschaft gar nicht geklärt ist, würde ich gar keine Zahlungsverpflichtung anerkennen.

Rolleyes

Ich würde dann erst mal entscheiden, ob ich mich kooperativ verhalte, was die Vaterschaftsfeststellung durch Bluttest usw. anbelangt. Oder ob ich mich nicht kooperativ verhalte. Dafür hat ja nun jedermann seine Kriterien.

Rolleyes

Dementsprechend würden sich dann weitere Schritte ergeben. Auf jeden Fall würde ich als im Ausland Lebender vermeiden, an Gerichtskosten und sonstigen Beamtenstadl-Gebühren in Germanistan beteiligt zu werden. Ich würde nicht mal Euronen für den Flug nach Germanistan berappen. Soll der Behördenstadl doch vorschiessen, bei den Damen tun sie dies doch auch so bereitwillig... .

Cool

Ansonsten wäre ich in Germanistan bei Einreise "ein nackter Mann", dem niemand in die Taschen greifen kann. Cocktail-Detlef hat dies ja bestens vorgemacht. OFW! Ohne festen Wohnsitz. Sozialamt zahlt, Germanistan wollte es so ... ich soll arbeiten? Wofür? Weil Germanistan was will? Soll doch Germanistan arbeiten... .

Tongue

Denen würde rasch die Lust vergehen, bei mir nach Reichtümern zu suchen, die ich ja ohnehin nicht habe. Und schon bin ich wieder auf der Piste...

Wink

Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens
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#35
So,

ich habe folgenden Text zurueckgeschickt:

Sehr geehrter Herr XXX,

in Anlehnung ihres unverschaemten Briefes an mich antworte ich wie folgt:

1. Ich werde gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wegen eindeutiger Erpressungsversuche und und unrichtiger Behauptungen.

2. Selbstverstaendlich habe ich als Deutscher im Ausland einen Selbstbehalt, der sogar auf den Kanaren wegen der erhoehten Lebensmittelkosten hoeher ist als bei ihnen. Dieser betraegt 924,- Euro. Soviel Einkommen habe ich aber nicht wie sie aus meinen Einkommensunterlagen entnehmen koennen. Ich kann also nicht den geforderten monatlichen Betrag bezahlen. Vermoegen habe ich ebenfalls nicht und wenn, wuerden sie nichts zur Sache tun.
3. Ihrer Anzeige wegen Unterhaltspflichverletzung sehe ich aeusserst gelassen entgegen, da sich hier in Spanien niemand fuer so eine Bagatelle interessiert. Ausserdem muss mir in diesem Strafverfahren in Deutschland nachgewiesen werden, das ich eine besser bezahlte Stelle HIER VOR ORT bekommen koennte. Das wird wohl etwas schwierig werden und ich kann sie jetzt schon mal auf die Einstellung des Verfahrens vorbereiten.
4. Falls sie nocheinmal einen erpresserischen Brief an mich verfassen, werde ich jeglichen Kontakt einstellen und und weitere Massnahmen gegen sie einleiten.
5. Ein kleiner Tipp: Schonen sie ihre Nerven und belassen sie es, wie es ist, ihre Intensionen bringen nichts und sind zum Scheitern verurteilt. In knapp fuenfeinhalb Jahren ist alles vorbei und die Volljaehrigkeit des Kindes entbindet sie von ihrer Beistandschaft.

Mit sonnigen Gruessen aus Gran Canaria


XXX
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#36
geiles schreiben Smile bei mir ist es erst in 15 jahren vorbei - da bin ich 58 jahre alt. dann heisst es mit anfang 60 die private insolvenz in angriff zu nehmen. das mache ich aber nur, wenn meine rente den pfändungsfreibetrag übersteigt, ansonsten natürlich nicht.
die wirkung wird zwar null sein von deinem schreiben, aber insgeheim wird sich der sachbearbeiter ärgern, dass du nicht vor ihm zitterst. das größte mentale problem der beamten ist doch, dass wir denen durch die blume sagen, was sie für ärsche sind und sie uns mal kreuzweise können. gerade wenn unser wohnort wunderschöne urlaubsorte sind - neid kommt da sicher auf. ich werde mal langsam anfangen an meine ex urlaubskarten zu schicken Smile kommen sicher gut an

ansonsten sonnige grüsse aus thailand
(ich wohne 70 meter vom beach entfernt)
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#37
ich vergass noch: von meinem dach, wo sich die herrlich offene küche mit sitzecke befindet, habe ich natürlich meerblick und das funkelt und glitzert immer so schön. auch der morgentliche spaziergang mit meinem hund adolf am strand ist sehr schön und das alles kostet eben nichts! wenn schon pleite, dann soll es wenigstens schön sein, oder?
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#38
Moin Detlef,

ich fand die ganze Umgebung bei Dir auch paradiesisch aus Sicht des normalen Mitteleuropäers, Cocktail-Detlef. Du kannst Dir täglich Deine Strandläufe und eine Querstrasse weiter unter Palmen den Spaziergang mit von der Leine gelassenem Adolf gönnen ... wer hat so etwas in Germanistan? Das Wetter ist stets hochsommerlich, nach unsereins Empfinden. Heizkosten gibt es da nicht, höchstens Aircon für Touristen und nicht für Akklimatisierte wie Dich. Dazu kocht Shoji so ein super germanistanisches Essen, dass ich hochgradig erstaunt darüber war. Meine Oma hätte es nicht besser gekocht!

Wink

Arm aber glücklich! Diesen Zustand kennt kein Besitzloser in Germanistan, der würde sich unter Deinen Verhältnissen sehr paradiesisch fühlen.

Allerbeste Grüsse nach Pattaya,
Goddiejens
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#39
Zu dem Brief noch ein paar Tips (für die Zukunft, falls schon abgeschickt):

- niemals etwas wie die Dienstaufsichtsbeschwerde ankündigen, sondern eine machen und danach darauf Bezug nehmen ("wie bereits in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde bemängelt..."). DAs sind eine Mücke, deren Stich nur ein bisschen jucken kann wenn er unverhofft plaziert wird. Keine Massnahmen androhen, wenn man nicht zu 100% umsetzen kann was man androht. Ich hab immer was angedeutet, dann aber nicht damit geschossen sondern gleich das nächstgrössere Kaliber genommen. Auf meine DA hat man sich entschuldigt und die Sachbearbeiterin zurückgepfiffen!

- Nicht laut und frech, sondern fies und scharf. Ich weiss aus sicherer Quelle, wie solche Briefe im Jugendamt ankommen. Man lacht drüber und nimmt sie nicht ernst, wenn sie dick auftragen. Sind sie witzig, reicht man sie in der Kaffeeküche rum. Was man machen kann, ist einen Sachbearbeiter zu nerven, im seine Machtlosigkeit kühlhöflich unter die Nase zu reiben, wo er doch so gerne Macht ausübt, der einzige Spass in seinem drögen Job. Beispiel: Nicht "Ihrer Anzeige wegen Unterhaltspflichverletzung sehe ich aeusserst gelassen entgegen, da sich hier in Spanien niemand fuer so eine Bagatelle interessiert.". Sondern: "Ihre Anzeige wegen Unterhaltsplichtverletzung gegen einen Einwohner Spaniens wird ihnen einige neue Erfahrungen bescheren."

- Nicht belehren über Voraussetzungen für irgendwas, mach doch nicht den Job für sie. Immer dumm fragen. Lass sie arbeiten und endlos Papier produzieren! "Erklären sie mir: Warum habe ich keinen Selbstbehalt"? Sand reinstreuen und Rädchen antreiben.
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#40
Und wieder Neuigkeiten,

heute war ich bei meinem Anwalt hier (hat mich zitiert) und mir ein paar blaetter in Kopie vorgelegt, die tatsaechlich bescheinigen, das eine versuchte Zwangsvollstreckung aus Deutschland nach Gran Canaria versucht wurde. Dann hat er mir "grinsend" ein zweites Blatt vorgelegt, wo eine "Beschwerde" gegen das Gericht eingeleitet wurde wegen mangelnder Kooperation und Nichteinhaltung von internationalen Abkommen. An der Seite eine Randnotiz einer Gerichtssekaetaerin mit der richterlichen Aufforderung wegen mangelnder Angaben Betreff des Schuldners sowie mangelnder Erfolgsaussichten UND, jetzt kommts, wegen UNVEREINBARKEIT des deutschen Urteils mit dem spanischen Gesetz nach Durchsicht wird eine Vollstreckung NICHT in Erwaegung gezogen!!!

Ich habe meinen Anwalt erstmal gross angeschaut und gleich nach der Kopie dieser Anordnung gefragt, aber die hat er noch nicht. Er versucht sie in den naechsten Tagen zu bekommen. Dann fragte ich, was das fuer mich jetzt heisst? Ganz einfach, meinte er, das jetzt fuer mich in Spanien erstmal absolute Ruhe herrscht und ich mich HIER nicht mehr verstecken brauche. Egal, was als naechstes kommt, ich kann nicht gepfaendet werden. HIER auf jeden Fall nicht.
Diese Anordnung ist sogar jetzt rechtskraeftig weil das JA in Deutschland keine Beschwerde beim der Audiencia Las Palmas (aehnlich dem deutschen OLG) eingelegt hat. Die Anordnung ist vom Januar 2009, Einspruchszeit war ein Monat!
Dann fragte ich noch, wie mir das JA jetzt wieder eins reinwuergen koennte mit einem Versuch einer zweiten Zwangsvollstreckung? Er meinte, mit DIESEM Urteil aus Deutschland? Gar nicht mehr. Es MUSS ein neues Urteil her, nur dann gehts.
Und er veriet mir auch noch, das diese Anordnung zu 99% Prozent nur wegen der Unverschaemtheiten des JAs aus Deutschland ausgesprochen wurde. Das sei klar. Die dachten, die koennen hierherkommen und mit ihren deutschen Urteilen die Leute rumkommandieren und ihre Urteile waeren UN Resolutionen? Weit gefehlt!
Ich verlies das Buero des Anwalts vor ca. einer Stunde HOCHVERGNUEGT.


LOL, ist DAS ein Gefuehl. Ich bin jetzt hier auf den Kanaren ein freier Mann!!!

Jetzt koennen die mir aus Muenchen mit sonstwas drohen und Schreiben zuschicken, ich brauch noch Klopapier!

Und jetzt kann ich mich ohne Angst selbststaendig machen und mein eigenes Ding hier machen. ENDLICH!

Gruesse in die deutsche Heimat

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#41
wirklich super, die Spanier haben halt noch Stolz und lassen sich nicht aus Germanistan verarschen!

Gratulation
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#42
Fluechtling,

der Witz ist ja, ICH habe gar nichts gemacht. Die haben sich mit ihrer Ueberheblichkeit selbst ins Bein geschossen. Von spanischen Gericht kam gar nichts an mich. Kein schreiben, keine Stellungnahme die sie haetten fordern koennen, rein gar nichts. Das haben die selber gemacht. Ich habe HEUTE erst davon erfahren. LOL!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#43
gratulation! die deutschen haben jetzt gelernt, dass es noch andere länder, andere gesetze und andere demokratien gibt. spanien hat den deutschen mal gesagt: bleibt doch in eurem land, der krieg ist schon lange vorbei. klasse und spitze! deutsche gesetze gelten nicht weltweit und der weltweite anspruch ist sicherlich auch ein wenig anmassend, oder?
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#44
Zitat:Die haben sich mit ihrer Ueberheblichkeit selbst ins Bein geschossen.

Glaub ich auch.

Deutscher Befehlston kommt nunmal nicht überall auf der Welt gut an Big Grin

Würde mich nicht wundern, wenn die in ihrem ersten Brief mit der "Anordnung zur Rechtshilfe" an die Spanier auch gleich gedroht hätten und in oberschlauer Weise auf "internationale Abkommen" hingewiesen hätten. Big Grin
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#45
@gleichgesinnter:

Deutsche Ueberheblichkeit durch das JA kommt in Spanien halt nicht gut an.
Mich wuerde mal interessieren, was die Thaibehoerden denken wuerden, wenn das JA das in Thailand versucht.
So wie ich die Thais einschaetze, verstehen die sowas kulturell garnicht.
In Thailand muss halt jeder fuer sich selbst aufkommen, oder zu Budha (Kloster)

Koestlich!
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#46
In Thailand machen die deutschen Behörden das was sie am besten können. Druck ausüben über die Botschaft. - Da ist es nämlich egal, ob ein Urteil richtig, falsch, ruinös, gegen die Menschenrechte verstossend,..... ist. Man kann einfach im gewohnten Befehlston vorgehen, mit Situationen in denen man verhandeln muss, oder gar freundlich sein müsste sind sie überfordert.

Übrigens auch ein Grund, warum ich keinen einzigen Cent bezahlt habe, ich lass mir von Niemandem im Befehlston und mit erhobenem Zeigefinger sagen, was ich an wen zu bezahlen habe. Wenn wer von mir etwas möchte kann er mit mir sachlich verhandeln und diskutieren. Ist Jemand dazu nicht in der Lage bekommt er halt nichts. Eigentlich ganz einfach, oder?
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#47
@webworker
Gute Einstellung. Die Botschaft uebt aber den Druck direkt aus. Muessten Sie den Umweg ueber Thaibehoerden gehen passiert sicherlich weniger als in Spanien. Ich denke mal, die Antworten nichtmal.

gruss
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#48
die haben nur eine einzige macht in der hand in thailand: der reisepass! in spanien braucht man ja keinen.
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#49
Hombres tienen cojones

fällt mir dazu zu den Spaniern ein.

Glückwunsch!
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#50
(08-04-2009, 16:00)Webworker schrieb:
Zitat:Die haben sich mit ihrer Ueberheblichkeit selbst ins Bein geschossen.

Glaub ich auch.


Würde mich nicht wundern, wenn die in ihrem ersten Brief mit der "Anordnung zur Rechtshilfe" an die Spanier auch gleich gedroht hätten und in oberschlauer Weise auf "internationale Abkommen" hingewiesen hätten. Big Grin

Ja Fluechtling,

aber erst im dritten Brief mit den Bruesseler Abkommensparagrafen und den "fast" Befehlston und der Beschwerde, das es nicht vorangeht. So wie ich das gelesen habe, war der erste Kontakt von deutschen JA beim hierigen Gericht im Juni 2008 mit der Aufforderung zur "sofortigen" Zwangsvollstreckung mit der deutschen vollstreckbaren Urteilsverkuendung von 2006. Da wurde schon auf die internationelen Abkommen hingewiesen.

Im Oktober 2008 dann der zweite Brief an das spanische Gericht hier mit der "Bitte" um den letzten Stand der Dinge.
Spanisches Gericht antwortete das sie im Moment ueberlastet sind und der Schuldner ueberprueft werden muesste ob er (also ich) ueberhaupt Leistungsfaehig sei. Ausserdem wuerden wichtige Angaben ueber mich fehlen sodass es zu weiteren Verzoegerungen kommen wuerde.

Im Januar hat dann das JA den "Vogel" abgeschossen und eine Beschwerde beim Gericht eingelegt und mangelnde Kooperation reklamiert. Dann einige Bruesseler Paragrafen und diesmal die "Aufforderung" um schnellere Bearbeitung da es sich um KU handele und "bevorzugt" erledigt werden muesse nach Paragraf sowieso und sowieso (da wurde aber der deutsche Gesetzestext zitiert!).

Ich glaube, das letzte Schreiben ist beim hierigen Richter nicht sonderlich gut angekommen.

Liebes deutsches JA Muenchen,

ich DANKE EUCH fuer eure Hilfe, das ich jetzt endlich gut schlafen kann und endlich in Ruhe mein Geld hier verwalten kann. DANKE!
Ich umarme Euch (JA)!

gleichgesinnter
Also irgendwie erinnert mich das Ganze hier jetzt daran, wie der Herr Steinbrueck im Moment mit der Schweiz umgeht. Der meint auch, das er die Schweiz mit Befehlston zur Zusammenarbeit mit denen auffordern kann zwecks Steueroase und Bankgeheimniss, oder?

Schein in Deutschland langsam Sitte zu werden andere Laender rumkommandieren zu wollen. Und die Schweiz reagiert im Moment auch aeusserst verschnupft auf solche Toene aus Deutschland.

Macht nur so weiter in Deutschland...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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