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Unterhaltstitel und Düsseldorfer Tabelle
#1
Hallo, wieder!!!
Ich brauche einwenig Klarheit. Dies mal geht um eine Hochstuffung in DT und zwar rückwirkend für 2013. Eckdaten: Jugenamttitel wurden in 2011 auf 105% (Nach Bereinigung kommt 4 stufe raus). Einkommen wurde seitdem nicht geändert. Bei 4 Unterhaltsberechtigten (3 kids und Ex) werden2 stufen runter gesetzt, also 105 %. Die Ex verlangt jetzt rückwirkend fü2013 Nachzahlung und zwar differenz zwischen 3 stufe und 2 stufe. Begründung: Ehegatten Unterhalt wurde nicht bezalt, deswegen muss man den KU hochstufen. So gesagt, ein Unterhaltsberechtigter fällt aus.
Die Ehegatten untrrhalt wurde tatsächlich nicht bezahlt aufgrund das die Kohle nicht mehr für sie reicht. Ihr wurde wohnwert eingerechnet, also obwohl Ex nicht arbeitet, hat sie trotzdem Fiktives Einkommen.

Sind diese Vorderungen berechtigt?

Danke mehrmals,
LG Lelja
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#2
Nein. Für die Zahl der Berechtigten kommt es nur auf den theoretischen Anspruch an. Nicht auf die tatsächliche Zahlung sagt der BGH.
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