21-07-2014, 17:56
Eine Frage habe ich noch, im § 1605 BGB steht , dass man über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen hat.
Ist das wirklich so auch wenn man seinen Unterhalt zahlt, man der Gegenseite trotzdem über sein komplettes Vermögen in Kenntnis setzen muß .
Oder gilt das nur wenn man den Mindestsatz der DT nicht zahlen kann
Ist das wirklich so auch wenn man seinen Unterhalt zahlt, man der Gegenseite trotzdem über sein komplettes Vermögen in Kenntnis setzen muß .
Oder gilt das nur wenn man den Mindestsatz der DT nicht zahlen kann