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Erbe ausschlagen schiefgegangen, 550 EUR Gebühren
#8
(02-08-2014, 10:37)p schrieb: Das Nachlassgericht am Wohnort des Erben informiert jedenfalls das Nachlassgericht des Verstorbenen.

Rechtsgrundlage scheint FamFG § 343 Örtliche Zuständigkeit zu sein. Und nach Abs.2 könnte das Gericht in Berlin/Schönefeld zuständig werden, welches nach diser Formulierung:
Zitat:(2) Ist der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht verweisen.
sogar noch die Zuständigkeit ins Ausland abgeben könnte.

Der hypothetische Fall eines Deutschen der nach China umzieht und dort verstirbt, könnte dann in Österreich verhandelt werden, wenn nur der Erbanspruch eines Erben in Österreich in Deutschland beantragt wird.

Wozu haben wir eigentlich einen Deutschen Pass? Demnächst entscheiden die Gerichte in der Antarktis über Deutschen Nachlass.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Amtgericht nervt - von Dzombo - 01-08-2014, 04:42
RE: Amtgericht nervt - von michxo - 01-08-2014, 10:44
RE: Amtgericht nervt - von Theo - 01-08-2014, 15:24
RE: Erbe ausschlagen schiefgegangen, 550 EUR Gebühren - von Petrus - 02-08-2014, 10:49

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