07-08-2014, 15:28
Folgender Kurzfassung meiner Situation:
seit 3 Jahren getrennt (Auszug Nov. 2011) mit 2 Kindern (6 + 10), seit Sept. 2013 geschieden. Umgangsregelung: jeden Mittwoch, jedes 2. WE von Freitag - Sonntag (17:30 Uhr), hälftige Ferien, geteilte Feiertage
Es ist ein ständiges Hin- und Her mit der Mutter. Tanzt man nach ihrer Nase, ist das Verhältnis ganz ok. Wehrt man sich aber gegen gewisse Dinge, passieren die seltsamsten Dinge.
Nun zum aktuellen Fall: ich zahle monatlich 654 Euro für beide Kinder (115%, dynamischer Titel). Die Mutter fordert plötzlich einen Mehrbedarf von 55 Euro. Dieser ist wie folgt gesplittet. 30 Euro für Schulgebühr. Ein Link von der katholischen Schule ist aufgeführt http://www.katholisches-schulamt-hamburg...abelle.pdf
Dort werden die 60 Euro angegeben, sprich die Bemessungsgrundlage von ab 55.001 Euro (abzgl. 2500 Euro pro Kind). Sie fordert 30 Euro von mir für die Schulkosten.
Meine 1. Frage hierzu: werden hier die Gehälter beider Eltern herangezogen? Frauen und die Gesellschaft und Ämter etc. betiteln die Mütter ja gerne als "alleinerziehend" und bei vielen Dinge wird auch nur das Gehalt der Mutter herangezogen.
2. Frage: mein älterer Sohn war auf der selbigen Schule, ich habe Hortgebühren bezahlt. Diese waren jedoch viel geringer. Ich habe die Anmeldung zur katholischen Grundschule nicht zugestimmt und bin mehrfach mit der Mutter ins Gespräch gegangen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, eine Grundschule in der Nähe der weiterführenden Schule des älteren Sohnes auszuwählen. Dieses wurde ignoriert und ohne meine Zustimmung mein Sohn in der kath. Schule angemeldet.
Es werden zusätzlich 50 Euro im Monat für die Ganztagsbetreuung (GBS) fällig. Dort soll das Kind dann eine Betreuung von 8 - 17 Uhr erhalten, in den Ferien von 8 - 18 Uhr und in der Sockelwoche ebenfalls von 8 - 18 Uhr.
Mein letzter Stand ist, dass die Mutter 35 Stunden arbeitet, weiß jedoch nicht, ob sich da was geändert hat.
Meine Frage ist: muß ich mich an dieser Betreuung beteiligen. Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass es ja eigentlich aufgrund der Tatsache, dass die Mutter arbeiten geht, dient und sie diese Kosten normalerweise alleine tragen muß.
Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, etc.
Danke.
seit 3 Jahren getrennt (Auszug Nov. 2011) mit 2 Kindern (6 + 10), seit Sept. 2013 geschieden. Umgangsregelung: jeden Mittwoch, jedes 2. WE von Freitag - Sonntag (17:30 Uhr), hälftige Ferien, geteilte Feiertage
Es ist ein ständiges Hin- und Her mit der Mutter. Tanzt man nach ihrer Nase, ist das Verhältnis ganz ok. Wehrt man sich aber gegen gewisse Dinge, passieren die seltsamsten Dinge.
Nun zum aktuellen Fall: ich zahle monatlich 654 Euro für beide Kinder (115%, dynamischer Titel). Die Mutter fordert plötzlich einen Mehrbedarf von 55 Euro. Dieser ist wie folgt gesplittet. 30 Euro für Schulgebühr. Ein Link von der katholischen Schule ist aufgeführt http://www.katholisches-schulamt-hamburg...abelle.pdf
Dort werden die 60 Euro angegeben, sprich die Bemessungsgrundlage von ab 55.001 Euro (abzgl. 2500 Euro pro Kind). Sie fordert 30 Euro von mir für die Schulkosten.
Meine 1. Frage hierzu: werden hier die Gehälter beider Eltern herangezogen? Frauen und die Gesellschaft und Ämter etc. betiteln die Mütter ja gerne als "alleinerziehend" und bei vielen Dinge wird auch nur das Gehalt der Mutter herangezogen.
2. Frage: mein älterer Sohn war auf der selbigen Schule, ich habe Hortgebühren bezahlt. Diese waren jedoch viel geringer. Ich habe die Anmeldung zur katholischen Grundschule nicht zugestimmt und bin mehrfach mit der Mutter ins Gespräch gegangen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, eine Grundschule in der Nähe der weiterführenden Schule des älteren Sohnes auszuwählen. Dieses wurde ignoriert und ohne meine Zustimmung mein Sohn in der kath. Schule angemeldet.
Es werden zusätzlich 50 Euro im Monat für die Ganztagsbetreuung (GBS) fällig. Dort soll das Kind dann eine Betreuung von 8 - 17 Uhr erhalten, in den Ferien von 8 - 18 Uhr und in der Sockelwoche ebenfalls von 8 - 18 Uhr.
Mein letzter Stand ist, dass die Mutter 35 Stunden arbeitet, weiß jedoch nicht, ob sich da was geändert hat.
Meine Frage ist: muß ich mich an dieser Betreuung beteiligen. Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass es ja eigentlich aufgrund der Tatsache, dass die Mutter arbeiten geht, dient und sie diese Kosten normalerweise alleine tragen muß.
Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, etc.
Danke.