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(Un) Heimlicher Klon
#1
Frau verheiratet, steril, hat bereits 5 Klon Kinder(Reagentsglas Befruchtung/IVF) (Unterschrift des Ehemanns lag in der Klinik bis zur Scheidung vor) . Ehemann ließ sperma vernichten zwecks Vermeidung weiterer Klone. Ehefrau nahm sperma von one-Night-stand lover und fertigte Klon Nr 6 in der Ehe unter der noch vorhandenen Unterschrift des Ehemanns an.

Ehemann machte 1 Jahr nach Scheidung einen
Negativen Vaterschaftstest und fechtete die Vaterschaft an, indem er mit ihr gemeinsam behauptete es hätte sich um eine natürliche Schwangerschaft gehandelt aus der er selbstverständlich herauskommen konnte.
Beide logen vor Gericht weil er sonst niemals mit der hinterlegten Unterschrift (Kind anerkannt)
aus der Vaterschaft herausgekommen wäre.

Nach 5 Jahren fordert die bereits geschiedene Klon-Muddi den ahnungslosen one-Night-stand lover auf für sein "natürlich entstandenes" Kind zu zahlen und anzuerkennen .
Durch gerichtlichen Abstammungstest, der jedoch eine Reagentsglas Befruchtung nicht beweisen würde.
Wie kommt der gejagte one-Night-stand-lover nun an die datengeschützten unterlagen,da sich die klon-Muddi nach Paragraph 4 EmSchG strafbar gemacht hat ??????

Beste Grüße
Richy
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM

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#2
Das war aber auch ein unheimlich blöder Klon Akt.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#3
Moin,

(28-09-2015, 08:02)Richy8888 schrieb: Frau verheiratet, steril, hat bereits 5 Klon Kinder(Reagentsglas Befruchtung/IVF) (Unterschrift des Ehemanns lag in der Klinik bis zur Scheidung vor) . Ehemann ließ sperma vernichten zwecks Vermeidung weiterer Klone.
Woher stammt dieses Detailwissen ?

Das Embryonenschutzgesetz taugt als Strohhalm wenig. Was soll das bringen ? Um die Vaterschaft kommt er damit jedenfalls nicht herum.
... wenn überhaupt, dann bestünde m.E. höchstens die Chance, den Ex der KM oder die Ärzte in Regreß zu nehmen.

Insgesamt hört sich das aber nach grob fahrlässigem Umgang mit eigenem Sperma an ... die Gesetze in Deutschland sind eher darauf gerichtet, das unter Strafe zu stellen.

Gruß
United
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#4
(28-09-2015, 08:02)Richy8888 schrieb: Wie kommt der gejagte one-Night-stand-lover nun an die datengeschützten unterlagen,da sich die klon-Muddi nach Paragraph 4 EmSchG strafbar gemacht hat ??????

Die Geschichte klingt in weiten Teilen sehr unglaubwürdig und verwendet Begriffe, die nicht stimmen können. Wenn es so ähnlich war, dann hat jeder Beteiligte in jedem Teilbereich gelogen und betrogen. Bei einer In Vitro Fertilisation entstehen keine Klone. Sterile Frauen bekommen keine eigenen Kinder, dann würde sie auch eine Eizellenspende brauchen (die in Deutschland verboten ist).

Egal ob natürlich entstanden oder durch IVF: Der Vater des jüngsten Kindes kommt nicht an irgendwelche Unterlagen. Selbst wenn, was sollte das auch beweisen? In der Fruchtbarkeitsklinik macht man keine Gentests vor der IVF, da steht auch nur von wem Eizelle und Sperma stammen. Ich halte es aber für eine ausgesprochene Räubergeschichte, dass die Frau einem Liebhaber was abzapft und damit am nächsten Tag in die Klinik marschiert, das dort irgendwie einem Arzt unterjubelt und dann prompt schwanger wird. Die Frau kann dort nicht reinmarschieren, ein gebrauchtes Kondom aus der Handtasche ziehen und sofortige Befruchtung verlangen.

Wie dem auch sei, das Endergebnis ist völlig unabhängig von dem Geschichten vorher. Ob nun der Liebhaber direkt oder indirekt gezeugt hat, ändert nichts für ihn oder sonst jemand. Das Kind ist da, die genetischen Eltern lassen sich feststellen und für den Vater hat das die Konsequenz, dass er auch als rechtlicher Vater verknackt wird. Eine Chance, gentische Vaterschaft ohne rechtliche Vaterschaft zu erreichen hätte er nur gehabt, wenn er zum anderen Eingang der Klinik marschiert wäre und sich ganz offiziell als Samenspender gemeldet hätte. Hat er nicht. Damit ist das Thema für ihn durch und er sollte sich um die Folgen dieser Tatsachen kümmern. Und sich gut anziehen, denn der Riesenhaufen Verlogenheit aller Beteiligten lässt nichts Gutes erwarten.
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#5
..... Ich danke Euch herzlich für Eure Meinungen! Ich weiß die
Sache ist äußerst selten in dieser Konstellation,ich würde sie wahrscheinlich
Selbst zunächst anzweifeln.
Ich habe versucht die Infos kurz und verständlich zu halten,
da ich mich mit detaillierten Angaben bedeckt halten möchte.
Die Infos sind vom ex-Mann der Klon Muddi

Ich habe allerdings einen wichtigen Punkt ausgelassen:
Der one-Night stand lover war außerhalb des Empfängniszeitraumes,
Das ist Fakt,eine natürliche Schwangerschaft ist ausgeschlossen!
Leider ist die kinderwunschklinik nicht bekannt!

Fazit ist wohl dann: Muddi darf heimlich (kriminell)den Fremd Sperma nehmen und zur Kinderwunschklinik
Bringen, wo dann die Unterschrift des Ehemanns vorliegt, den eigenen Ehemann und Arzt täuschen
Um sich via Reagenzglas künstlich befruchten zu lassen um 1.den Ehemann zurück zu gewinnen und
Weil das nicht klappt 5 Jahre später den lover zur Kasse zu bitten.

Kleine Anmerkung noch: freiwillige Samenspender unterschreiben in der Klinik .....
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#6
was sagt ein retortenkind zum papa als begrüßung:::::


wer weis es.. Big Grin Tongue 


bb
netlover
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#7
....... Ich spinne die klon-Party jetzt mal weiter:
Was macht der one-Night stand lover wenn Klon-
Muddi weiter neue Klone mit seinem sperma produziert.
(Kein Scherz) ..... Huh Huh
.....noch mehr zahlen stimmts?
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#8
(28-09-2015, 15:18)Richy8888 schrieb: Leider ist die kinderwunschklinik nicht bekannt!

Wie schon ausgeführt, spielt das keine Rolle. Oder glaubst du ernsthaft, dort gäbe es ein Dokument, in dem steht "Frau X schneite zufällig vorbei, wurde sogleich mit selbst mitgebrachten unbekannten Samenzellen befruchtet".

Und selbst wenn es unglaublicherweise so wäre: Das hilft dem genetischen Vater nicht aus der Vaterschaft heraus!
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#9
....ich erlaube mir die Frage zu stellen warum alle offiziellen Samenspender keinen
Unterhalt zahlen müssen ???
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#10
http://www.spenderkinder.de/infos/dierec...n/#frage20
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#11
(28-09-2015, 19:23)Richy8888 schrieb: ....ich erlaube mir die Frage zu stellen warum alle offiziellen Samenspender keinen Unterhalt zahlen müssen ???
Zusammenfassung der rechtlichen Situation in Anlehnung an p´s Link:
1. Im Vorwege haben die Kinderwunsch-Eltern zu unterschreiben, daß sie für das Kind gerade stehen (daß es hierzu nicht der notariellen Form, sondern lediglich einer handschriftlichen Notiz auf einem "Vertretungszettel" bedarf, wurde ja gerade diese Woche vom BGH entschieden).
2. Dem Vater (den Eltern) ist die Anfechtung der Vaterschaft in diesen Fällen versagt.
3. Das Kind könnte nach Volljährigkeit seinerseits die Vaterschaft anfechten und theoretisch könnte der Samenspender auch zum rechtlichen Vater (und somit unterhaltspflichtig) werden.
4. Im Innenverhältnis hätten die Eltern (siehe 1.) dann den UH-Anspruch auszugleichen. Das Spender-Restrisiko ist: Die Eltern haben keine Kohle.
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