18-08-2014, 10:32
(18-08-2014, 08:29)HansWurst schrieb: Wie ausführlich/lang sollte mein Antrag sein?
Kurz. Begründung:
- Die Arbeitsbelastung der Richter führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit steil abfällt, Anträge genauer zu lesen, je länger sie werden. Und wenn es gelesen wird, ist es zum Termin wieder komplett vergessen. Die blättern den am Termin meistens nochmal kurz durch, mehr nicht.
- Jeder aufgeführte Punkt von dir bietet Angriffsfläche für die Gegenseite, die sich damit um so besser auf Details einschiessen kann.
- Je mehr du an Formulierungen feilst, desto mehr Aufwand und Zeit für dich.
- Solche Verfahren verlaufen selten auf den Gleisen, die die Anträge vorgeben. Viel wichtiger sind absolut unbeeinflussbare Zufälle. Gerichte sind im wesentlichen Casinos mit Casinoregeln, d.h. sauber ausformulierte Regeln um etwas herumgebaut, das auf reinen Zufällen basiert. Das klingt lächerlich und fundamental ablehnend. Aber nur für Leute, die selber noch nie vor Gericht waren.
- Was von deinem Fall zu lesen war, hat keine so prägnanten Punkte, die schriftlich eine Wirkung entfalten könnten.
Zu nennen wären Zahlen und Daten, z.B. Vermittungsversuch des Jugendamts, Ablehnung der Ex (Kopie des JA-Schreibens in Anlage beilegen).