Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#5
Im von P verlinkten Artikel stehen auch gleich ein paar "Anwendungsbeispiele".

Zitat von dort:
Zitat:Der Täter droht, aber nicht mit „gegenwärtiger“ Gefahr – z.B. ‚ich kenne deine Eltern und weiß, wo die wohnen. Du weißt, was denen blüht, wenn du jetzt nicht still hältst…‘

Der Täter droht, aber nicht mit gegenwärtiger Gefahr „für Leib oder Leben“: ‚wenn du nicht stillhältst, werfe ich deine Katze aus dem Fenster im 4. Stock‘.

Auch bezüglich der Beweisführung sieht man kein Problem:

Zitat:Es ist nicht zu erwarten, dass nach einer den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechenden Gesetzesänderung, also einem Anknüpfen an das fehlende Einverständnis des Opfers, die Beweisführung bei Sexualdelikten für die Praxis erleichtert oder erschwert würde. Dies zeigen die Erfahrungen, die in anderen europäischen Ländern gemacht wurden, welche konventionskonform das Vorliegen einer Sexualstraftat vom fehlenden Einverständnis des Opfers abhängig machen[15].

Das gesamte dort gezeichnete Bild empfinde ich als sehr bitter. Dort wird eine fast blühende, ausdruckstarke Sprache genutzt um sich vor Schmerz windende oder bettlägerige Frauen zu beschreiben. Das eine Frau lügen könnte, wird nichtmal in Erwägung gezogen.

Zitat:Ob das Leisten von Gegenwehr und gegebenenfalls spurenlose Gewaltanwendung festzustellen sind, oder ob festzustellen ist, ob das Opfer den sexuellen Handlungen nicht zustimmte und dies für den Täter erkennbar war, sind Beweisfragen, die im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation mit dem über lange Jahre von der Praxis entwickelten richterlichen Handwerkzeug zu prüfen sind.

Na denn Prost...!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von bubble - 14-08-2014, 19:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste